Bundesgericht beendet Streit um Firmenbezeichnung «TX Group»

TX Group bleibt der Name von zwei Aktiengesellschaften mit Sitz in der Stadt Zürich. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines auf Solarfliesen spezialisierten Unternehmens abgewiesen, das den Namen nur einen Tag vor dem gleichnamigen Medienunternehmen im Handelsregister eintragen liess.

TX Group
(Bild: TX Group)

Das Handelsregisteramt des Kantons St. Gallen trug am 19. Dezember 2019 die neu gegründete Solarfirma in sein Register ein. Später verlegte das Unternehmen seinen Sitz in die Stadt Zürich. Dort änderte das Zürcher Handelsregisteramt die Bezeichnung der früheren Tamedia AG am 20. Dezember 2019 auf neu TX Group.

In einem am Montag publizierten Urteil bestätigt das Bundesgericht im Wesentlichen den vor acht Monaten vom Bundesverwaltungsgericht gefällten Entscheid.

Links das Logo des Rapperswiler Solarfliesen-Unternehmens, rechts jenes des Zürcher Medienkonzerns.

Zu lange gewartet

Nachdem die strittigen Einträge Ende Dezember im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB veröffentlicht worden waren, hatte die Beschwerdeführerin bis März 2021 gewartet, um sich an das Eidgenössische Amt für das Handelsregister EHRA zu wenden, um gegen den Namen des Medienunternehmens vorzugehen.

Damit überschritt das Solarunternehmen die Frist bei weitem, innerhalb derer sie die Löschung des Eintrags der Zürcher Aktiengesellschaft hätte erreichen können. Es rügte, dass es die Firmenbezeichnung als erstes eingetragen habe. Indem das EHRA sich weigerte, auf das Begehren einzutreten, verletzte es kein Bundesrecht, hält das Bundesgericht fest. (SDA/Urteil 4A_64/2024 vom 26.6.2024)

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