Billag treibt bis 2017 Radio- und TV-Gebühren ein

Wer einen Radio- oder Fernsehanschluss besitzt, wird bis im Jahr 2017 weiterhin mindestens einmal im Jahr Post von der Billag erhalten. Die Swisscom-Tochter bleibt für das Eintreiben der Abgabe verantwortlich bis das neue System in Kraft tritt.

Der Vertrag zwischen der Billag und dem Bund, der Ende 2014 ausgelaufen wäre, wurde bis 2017 verlängert, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Juli mitgeteilt hatte. Es sei sinnvoll, das Mandat bei der Billag zu belassen, hiess es damals. Bei einer Neuvergabe des Mandats für lediglich drei Jahre könnten andere Unternehmen diese Aufgabe angesichts des Aufwands und der Amortisationskosten für Infrastruktur, Informatik und Personal nicht rentabel wahrnehmen. Da die Vertragsverlängerung ein blosser Zusatz zum bisherigen Vertrag ist, erfolgte sie als freihändige Vergabe, wie sie die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen zulässt. Hingegen wird das Mandat der künftigen Inkassostelle auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens eines neuen Abgabesystems hin öffentlich ausgeschrieben. (SDA)

Bild: Keystone

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