Aarauer Stadiongegner zeigt Blick an

Seit einem enttarnenden Blick-Artikel braucht der Aarauer Stadiongegner Hans W. Polizeischutz. Nun will er juristisch gegen die Zeitung vorgehen.

Am Mittwoch, 20. August, veröffentlichte die Zeitung Blick die Identität des Mannes, der in letzter Sekunde vor Ablauf der Frist eine Beschwerde gegen das neue Stadion in Aarau eingereicht hatte. Zwar wurde sein Gesicht verpixelt und der Nachname «nur» mit Initial genannt, der 58-jährige Mann wurde jedoch sofort erkannt. Wie die Sonntagszeitung in der aktuellen Ausgabe berichtet, wurde W. in der Folge telefonisch belästigt, Unbekannte schleichen um sein Anwesen und fotografieren sein Haus. Nach der Publikation meldete sich die Polizei bei W. und versprach, Patrouillen vobeizuschicken.

Der enttarnte Sündenbock – das Stadion wurde vom Aarauer Stimmvolk an der Urne gutgeheissen – will nun rechtlich gegen die Boulevardzeitung vorgehen. W. hat bei der der Kantonspolizei Aargau Strafantrag eingereicht. Er akzeptiere nicht, dass er für die Ausübung eines Bürgerrechts als Verbrecher dargestellt werde, so W. gegenüber der Sonntagszeitung. Die Polizei sieht den Anfangsverdacht für Ehrverletzungsdelikte als gegeben und wird die betroffenen Journalisten, die W. vor seinem Haus abgepasst und fotografiert haben, zu einer Einvernahme vorladen. Experten wie Datenschützer Hanspeter Thür oder Medienrechtler Peter Studer halten die Anzeige für aussichtsreich. Felix Gingesser, Chefredaktor Sport der Blick-Gruppe, ist sich keiner Schuld bewusst. Wer von seinem Einspracherecht Gebrauch mache, dürfte genannt werden, so seine Überzeugung. Einsprachen seien zwar ein demokratisches Grundrecht, doch gingen sie in diesem Fall auf Kosten der Allgemeinheit. (SoZ/hae) 

More articles on the topic