Unerwünschte Krankenkassen-Werbeanrufe: 80 Meldungen – aber nur zwei Bussen
80 Meldungen wegen Verstössen gegen das Verbot unerwünschter Krankenkassen-Werbeanrufe sind in diesem Jahr bei der zuständigen Aufsichtskommission eingegangen. Aber nur zwei Vermittler wurden deswegen auch bestraft.
Seit Anfang Jahr regelt eine «Branchenvereinbarung Vermittler in der Krankenversicherung» unter anderem die sogenannte Kaltakquise, also die Kontaktierung von potentiellen Kunden durch Vermittler ohne vorherige Absprache oder Nichtbeachtung des Sternchens im Telefonbuch.
Damit könnten seriösen Vermittler von denjenigen abgegrenzt werden, die sich nicht an die Qualitätsstandards halten, teilte die Aufsichtskommission am Montag mit. Sie ist für die Einhaltung der Vereinbarung zuständig. Die Bussen bei schweren Vergehen können bis zu 100’000 Franken für die Grundversicherung und 500’000 Franken für die Zusatzversicherung betragen.
In diesem Jahr gingen bei der Kommission 80 Verstossmeldungen gegen die Branchenvereinbarung ein. Im letzten Jahr waren es noch 300 Meldungen gewesen, wie Kommissions-Präsident Lucius Dürr auf Anfrage sagte.
Der Rückgang scheine darauf hinzudeuten, dass die Vereinbarung «erste Früchte trägt» und die Selbstregulierung funktioniere, hiess es. Doch nur gerade zwei Beschwerden führten dann auch zu Sanktionen mit Bussen in der Höhe von 15’000 Franken und Verfahrenskosten von weiteren 10’000 Franken. Die Strafen seien noch nicht rechtskräftig.
In 29 Fällen sei kein Verfahren eröffnet worden, sagte Dürr. Grund dafür sei, dass die Fälle oft keinem bestimmten Versicherer zugeordnet werden konnten.
Provisionen geregelt
Parallel dazu präzisierte die Aufsichtskommission die Obergrenzen für Provision für die Vermittlung von Krankenkassen. Für den Abschluss eines Vertrages in der Grundversicherung beträgt diese maximal 70 Franken, für eine Zusatzversicherung höchstens 12 Monatsprämien.
Diese Höchstbeträge dürften auch nicht wegen zusätzlicher Beratungsleistungen – wie zum Beispiel für eine Gesundheits-App – überschritten werden, teilte die Kommission mit. Auch bei der Beratung von ausländischen Kunden mit höherem Informationsbedürfnis dürfe keine zusätzliche Entschädigung ausbezahlt werden.
Die Branchenvereinbarung war von einer grossen Mehrheit der Versicherer unterschrieben worden. Sie vertreten mehr als 90 Prozent der Versicherten. Die Aufsichtskommission wäre dafür, dass die Vereinbarung für allgemeinverbindlich erklärt würde.
Eine entsprechende Botschaft mit Änderungen im Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit hatte der Bundesrat im Mai verabschiedet. Diese Woche berät die Gesundheitskommision des Nationalrats darüber.