SBB muss israelkritisches Plakat im HB Zürich aufhängen

Die SBB muss auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts im Zürcher Hauptbahnhof ein israelkritisches Plakat der Aktion Palästina-Soldarität aufhängen. Laut Gericht hat die SBB mit ihrem Verbot die Meinungsfreiheit verletzt.

Das Plakat war von der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) im März 2009 im Auftrag eines Mitglieds der Aktion Palästina-Solidarität zunächst an mehreren Stellen des Hauptbahnhofs ausgehängt worden. Nach drei Tagen veranlasste die SBB die Entfernung, nachdem sie auf den politischen Inhalt aufmerksam gemacht worden war.

Gang vors Bundesgericht möglich

Das Plakat richtet sich gegen die Siedlungspolitik Israels und enthält den Satz «Israel: mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser» und dem Aufruf «Unrecht verlangt Widerstand!». Das Bundesverwaltungs- gericht hat die von der Auftraggeberin gegen den Entscheid der SBB erhobene Beschwerde nun gutgeheissen.

Die SBB wird angewiesen, den umstrittenen Plakataushang zu bewilligen. Der Entscheid kann innert 30 Tagen noch beim Bundesgericht angefochten werden. In ihrem Urteil kommen die Richter in Bern zum Schluss, dass die SBB mit ihrem Verbot die Meinungsfreiheit verletzt hat.

Generelles Verbot geht zu weit

Die Bundesbahnen seien bei der Nutzung der Bahnhofswände durch Dritte an die Einhaltung der Grundrechte gebunden. Ihre Weigerung hatte die SBB mit einem internen Reglement begründet, wonach Werbungen und Botschaften «zu aussenpolitisch brisanten Themen für sämtliche Medien ausgeschlossen sind».

Gemäss dem Urteil geht dieses generelle Verbot zu weit. Bahnhöfe mit ihren vielen Passanten würden einen wichtigen Raum für den Austausch von Meinungen darstellen. Durch die fragliche Bestimmung werde jegliche Meinungsäusserung mit Bezug zum Ausland unterbunden.

Eine mildere, aber ebenso geeignete Massnahme wäre laut Gericht eine Bewilligungspflicht für Meinungsäusserungen, welche eine unmittelbare und schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des ordnungsgemässen Bahnverkehrs bewirken könnten. Das sei beim umstrittenen Plakat nicht der Fall.

Kein Aufruf zu Gewalt

Es sei diskret gestaltet und beinhalte weder auffällige noch schockierende Bilder. Im eher kämpferischen Tonfall des Texts könne kein Aufruf zu Gewalt oder anderen rechtswidrigen Handlungen gesehen werden. Widerstand bedeute nicht automatisch auch Gewalt, und es werde auch nicht zu konkreten Aktionen aufgerufen.

Dass das Plakat keine schwere Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstelle, zeige sich bereits an der Tatsache, dass es schon drei Tage aufgehängt gewesen sei, ohne dass es zu Sachbeschädigungen oder Demonstrationen gekommen wäre. Auch werde weder die Zirkulation der Bahnhofsbenutzer noch sonst der Bahnbetrieb behindert. (SDA)
 

 

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