Mehr Sicherheit dank SW-Workshop
Rund vierzig Werbefachleute aus der Automobilbranche nahmen am SW-Workshop «Preisbekanntgabe für Motorfahrzeuge» teil. Das Hauptinteresse galt der konkreten Ausformulierung der «Legal Lines» und den immer komplexeren Richtlinien zur Preisauszeichnung.
In seinem Eröffnungsreferat des am 5. Juni im Zürcher Volkshaus stattfindenden Anlasses machte Guido Sutter, Leiter Ressort Recht im Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, darauf aufmerksam, dass die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) nicht speziell für die Automobilbranche ausgelegt worden sei, sondern für alle Branchen. Der «Hüter» der PBV erläuterte, dass die Verordnung vom Grundsatz ausgehe, dass die Konsumenten nicht irregeführt werden dürfen. Deshalb sei Transparenz das beste Rezept. Während die PBV für Automobilwerbung, die keine Preise nennt, sowie für Gewerbefahrzeuge nicht anwendbar sei, gelte es bei Leasingangeboten besonders aufzupassen. Dort würde nicht nur die PBV zur Anwendung kommen, sondern auch einzelne Paragrafen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Feldweibel Georges Eigenmann von der Abteilung Gewerbedelikte der Stadtpolizei Zürich zeigte danach für die Anliegen der Werbung Verständnis. Es sei nicht die Aufgabe des Staates, jedes Komma zu kontrollieren. Deshalb gäbe es immer einen Spielraum. Auf alle Fälle spreche er beim ersten Verstoss gegen die PBV nicht gleich eine Busse aus. Zuerst kläre er die Verantwortlichen in einem freundlichen Brief auf. Bei einer weiteren Zuwiderhandlung leite er den Fall ans Stadtrichteramt1 weiter. Dieses könne eine Busse von maximal 500 Franken ausfällen. Erst bei gravierenderen Fälle komme das Statthalteramt ins Spiel. Seine Kompetenz gehe bis zu einer Busse von 5000 Franken. Die Maximalstrafe bei Verstössen gegen die PBV ist eine Busse von 20'000 Franken, verbunden mit einem persönlichen Eintrag des Verantwortlichen. Einen solchen Eintrag, der erst nach fünf Jahren gelöscht werde, hat niemand gerne.
An der anschliessenden Diskussion beteiligten sich die rund 40 Teilnehmenden sehr lebhaft. Sie bewiesen damit, wie wichtig das Thema für Agenturen und Auftraggeber ist, und wie gross die Unsicherheit über die korrekte Auslegung der Preisbekanntgabeverordnung war. Eine Unsicherheit, die – so der Tenor – dank dem Workshop wesentlich kleiner geworden ist.
