Fiat-TV-Spot hat in Österreich gegen das Gesetz verstossen

Der italienische Autohersteller Fiat ist in Österreich wegen eines Werbespot verurteilt worden. Dieser habe nicht alle gesetzlich geforderten Informationen enthalten, urteilte das Handelsgericht Wien.

vki

Die Richter gaben dem Konsumentenschutzverband VKI recht, der geklagt hatte. Das Urteil in erster Instanz ist nicht rechtskräftig.

Wenn eine Werbung eine «Aufforderung zum Kauf» darstellt, muss sie alle für den Konsumenten wichtigen Informationen enthalten. In dem TV-Spot für einen Leasingvertrag seien dem Konsumenten aber für seine Entscheidung wesentliche Informationen vorenthalten worden.

In einem TV-Spot wurde ein Auto der Marke Fiat mit den Worten «500 Tage zum Nulltarif» beworben. Konsumentinnen und Konsumenten konnten hier die Möglichkeit in Anspruch nehmen, den Preis für das Auto erst später zu zahlen (nach 500 Tagen). Wenn Verbraucher diesen angepriesenen Zahlungsaufschub tatsächlich in Anspruch nahmen, fielen dafür allerdings 200 Euro an Spesen an. Diese Spesen wurden in der Werbung jedoch nicht erwähnt, weder im gesprochenen Text, noch in Form eines schriftlichen Hinweises. Laut Oberlandesgericht (OLG) Wien ist die Werbung daher irreführend.

In Werbung für Kredit-und Leasingverträge müssen Informationen wie der Sollzinssatz, der effektive Jahreszinssatz und der Gesamtbetrag enthalten sein, schreibt der Verein für Konsumenteninformation VKI in einer Mitteilung am Montag. Und zwar laut dem Verbraucherkreditgesetz klar, prägnant und auffallend.

«Der Sinn dieser Informationspflicht besteht darin, den Konsumenten vor Augen zu führen, mit welchen Belastungen sie bei einem allfälligen Vertragsabschluss zu rechnen haben und sie so in die Lage zu versetzen, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen», sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen beim VKI. (SDA/hae)

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