Entscheidend ist der Inhalt, nicht der Absender

Wer bestimmt, was Journalismus ist? Eigentlich ja die demokratische Gemeinschaft, in deren Dienst die vierte Macht steht. Ein aktueller Präzedenzfall in Grossbritannien stellt dies infrage. Mit potenziell fatalen Folgen für die Pressefreiheit. Von Oliver Classen

Am Anfang standen zwei unwahrscheinlich attraktive Deals. Ein israelischer Milliardär konnte vom letzten Diktator Guineas kurz vor dessen Abwahl 2008 die Schürfrechte für das weltgrösste unerschlossene Eisenerzvorkommen erwerben. Kostenpunkt: 800 Millionen Dollar. Anderthalb Jahre später hat Beny Steinmetz, so der Name des im Diamantengeschäft reich gewordenen Wahl-Genfers, diese Lizenz an den brasilianischen Bergbaukonzern Vale weiterverkauft – für 2,5 Milliarden Dollar. Die über 300-prozentige Gewinnspanne war selbst für afrikanische Verhältnisse abenteuerlich und weckte kritische Geister. Ende 2012 berichtete die Financial Times über Korruptionsvorwürfe des neuen, demokratisch gewählten Präsidenten Guineas an die Adresse seines Vorgängers und von Steinmetz. Kurz darauf lieferte die auf Rohstoffrecherchen spezialisierte Nichtregierungsorganisation Global Witness erste und, wie sich seitdem gezeigt hat, wasserdichte Belege für den präsidialen Verdacht.

Letzten Dezember nun hat der öffentlichkeitsscheue Tycoon, gegen den mittlerweile in fünf Län- dern ermittelt wird, die renommierten Londoner Kollegen verklagt. Mangels Gegenbeweisen allerdings nicht – wie in solchen Fällen unter Berufung aufs gefürchtete britische «Libel Law» üblich – wegen Verleumdung oder Rufschädigung. Zusammen mit drei Direktoren seiner Beny Steinmetz Group Resources wirft er Global Witness vielmehr eine «vorsätzliche Verletzung der Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte » vor. Die Kläger berufen sich dabei auf den Data Protection Act, der jedoch immer dann nicht zur Anwendung kommt, wenn eine Veröffentlichung persönlicher oder geschäftlicher Daten «einem journalistischen Zweck» dient. Medienschaffende geniessen also Immunität gegenüber diesem Gesetzesartikel. Doch gilt diese auch für eine investigativ recherchierende und professionell publizierende Organisation, die 2003 für den Friedensnobelpreis nominiert worden ist?

Diese Grundsatzfrage hat in den nächsten Wochen ein medienrechtlich unerfahrener Richter zu beantworten. Er wird damit ein Fanal für oder gegen die Pressefreiheit setzen, das von der Insel aufs kontinentale Europa ausstrahlen dürfte. Denn sollte Steinmetz mit seiner scheinheiligen Argumentation durchkommen, hätte das einen Maulkorbeffekt für die gesamte Zivilgesellschaft. Es wäre dann wohl nur eine Frage der Zeit, bis NGOs sich auch nicht mehr auf andere für ihre Arbeit elementare journalistische Sonderrechte wie den Quellenschutz berufen könnten. Dabei gehen heute auch viele Medienwissenschaftler davon aus, dass aufwändige Recherchen künftig noch stärker von Aktivisten durchgeführt werden. «Human Rights Watch, Greenpeace oder Global Witness haben gleich viel Expertise, aber viel grössere Ressourcen», meint etwa Sheila Coronel, Direktorin des Stabile Center for Investigative Journalism an der Columbia University in New York.

Der aufklärerische, anwaltschaftliche Journalismus braucht sie also immer mehr, die komplementären Kräfte aus der NGO-Welt. Massgebend bei der Definition dieser zentralen Funktion der Machtkontrolle darf deshalb nicht mehr nur der Absender sein. Oder erweist ein redaktioneller Service-Artikel über die coolsten Sonnenbrillen der Saison einer demokratischen Gesellschaft den grösseren Dienst als eine monatelang recherchierte und sauber dokumentierte Korruptionsgeschichte, zum Beispiel über afrikanische Rohstoff-Deals mit Schweizer Beteiligung? Killerkriterium für ein journalistisches Produkt darf deshalb nicht die Lohnliste sein, auf der dessen Autor/in steht. Der politisch relevante Journalismus des 21. Jahrhunderts braucht also eine inhaltlich-handwerkliche und keine akteurszentrierte Definition. Und einen britischen Richter der seinem Bürgerinstinkt mehr traut als überkommenen, formaljuristischen Unterscheidungsmerkmalen.

Oliver Classen ist Mediensprecher der entwicklungspolitischen Organisation Erklärung von Bern. Zuvor arbeitete er als Medienjournalist.

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