Der Gockel stirbt, solang er will
DRS-Ombudsmann Otto Schoch erweitert seine Zuständigkeit auf Werbung
DRS-Ombudsmann Otto Schoch erweitert seine Zuständigkeit auf WerbungVon Luca Aloisi Ein Psychiatrie-Chefarzt beanstandete einen TV-Spot für Radio DRS. Nicht wie zu erwarten bei der Lauterkeitskommission, sondern bei Ombudsmann Otto Schoch. Rechtlich verstösst der Spot nicht gegen das Gesetz. Die Beanstandung hält Schoch aber dennoch für begründet.
Wie die WerbeWoche bereits beim Kampagnenbeschrieb (WW 23/01) mutmasste, wurde kürzlich der von Advico Young & Rubicam realisierte Spot für das Schweizer Radio DRS, in dem ein lebensmüder Hahn sein irdisches Dasein unter dem Zug beendet, tatsächlich beanstandet. Nicht von aufgebrachten Tierschützern, sondern von einem Chefarzt einer psychiatrischen Klinik, der den Spot «absolut geschmacklos» empfand. Der TV-Spot könne wegen des suggerierten Hahn-Suizids auf selbstmordgefährdete Jugendliche auffordernd wirken und habe damit eine breit abgestützte Kampagne zur Suizidprävention unterlaufen, moniert der Psychiater.
Zwar hat die Werbebotschaft laut Otto Schoch, Ombudsmann von Radio und TV DRS, ein überaus positives Echo bei den Fernsehzuschauern ausgelöst. Schoch sah dennoch Anlass, die Beanstandung juristisch abzuklären. Ergebnis: Der Spot verstösst weder gegen das RTVG noch gegen die Konzessionsbestimmungen und die Bakom-Richtlinien, weshalb ihn Radio DRS auch weiter ausstrahlen will.
Grosszügige Auslegung von Artikel 60 RTVG
Überraschender als der «Freispruch» ist Schochs Entscheid, den Begriff Sendung, wie er im RTVG definiert ist, grosszügig auszulegen und seinen Kompetenzbereich auch auf Werbung auszubreiten. Zur Werbespotprüfung schrieb er im Magazin des Publikumsrates Link: «Ich hätte eine engherzige Auslegung der gesetzlichen Vorgaben als sehr kleinlich empfunden, und ich bin deshalb auf die Rüge eingetreten. Denn Art. 60 RTVG sieht immerhin vor, dass jedermann eine Sendung beanstanden kann, und ich meine, auch Werbebeiträge seien Sendungen im Sinne dieser Norm.»
Die SDA folgerte, dass nebst dem Programm neu auch TV-Spots beim Ombudsmann beanstandet werden können, für die eigentlich die Lauterkeitskommission zuständig ist. BSW-Geschäftsführer Walter Merz ist damit nicht glücklich: «Wenn man den eingespielten Kompetenzenweg einhalten würde, hätte Herr Schoch den Psychiatrie-Chefarzt darauf aufmerksam machen sollen, dass für Werbung diese Kommission zuständig ist.»
Wie sie in einem solchen Fall entscheiden würde, könne er nicht abschätzen. Dass aber ihr Urteil unter den gegebenen Umständen vorgespurt ist, steht für ihn fest. Eine neue Schere im Kopf der Kreativen befürchtet er wie auch Peter Felser, CEO der verantwortlichen Werbeagentur, hingegen nicht. Felser: «Wir werden weiterhin das Briefing unserer Kunden, das eine Aufgabe in den Vordergrund stellt, nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.»
Beim beanstandeten TV-Spot ging es darum, die Botschaft verblüffend umzusetzen, wonach sich immer mehr Leute vom Radio wecken lassen. «Ist der Inhalt nicht gegeben, ist es eine sinnlose Provokation à la Benetton», ergänzt Felser. Für Publisuisse-Vizedirektor Othmar Stadelmann, der den Spot visioniert hatte, ist dieser besonders aus Sicht depressiv veranlagter Menschen durchaus diskutabel, weshalb er Schochs Vorgehen verstehe.
DRS-Pressesprecher René Bardet legt Wert darauf, dass das Ganze im Prinzip mit SF DRS nichts zu tun habe und weiterhin «eine strikte Trennung zwischen Programm und Werbung gilt». Wegen Abwesenheit konnte Ombudsmann Otto Schoch zur entscheidenden Eintretensproblematik nicht Stellung nehmen. Bleibt also offen, ob sein Beschluss als richtungsweisend zu interpretieren ist.
Für Merz ist denkbar, dass der Sekretär der Lauterkeitskommission mit dem Ombudsmann den Kontakt sucht, um sein Eintreten auf die Rüge zu klären. Schliesslich könne Ethik nicht von einer staatlichen Stelle verordnet werden. Verletzt eine Agentur ethische Grundsätze, schadet sie sich und den Kunden, und daran habe wohl niemand ein Interesse.
Obwohl sich der Lauterkeitskommission noch nie ein solcher Fall gestellt hat, fühlt man sich weder herabgesetzt noch ersetzt. Kommissionssekretär Hanspeter Marti sieht seine Aufgabe subsidiär zu den Gerichten. «Sobald Lauterkeitsrecht tangiert ist, behandeln wir alle Fälle, unabhängig davon, ob schon Behörden oder andere sich damit befasst haben.» Auch erwartet er nicht, dass eine staatliche Stelle den Fall an eine private weiterleitet. Erst recht nicht, wenn es um ethische und nicht um Rechtsfragen geht. «Wir wollen schliesslich nicht Sittenrichter sein.»
Wie die WerbeWoche bereits beim Kampagnenbeschrieb (WW 23/01) mutmasste, wurde kürzlich der von Advico Young & Rubicam realisierte Spot für das Schweizer Radio DRS, in dem ein lebensmüder Hahn sein irdisches Dasein unter dem Zug beendet, tatsächlich beanstandet. Nicht von aufgebrachten Tierschützern, sondern von einem Chefarzt einer psychiatrischen Klinik, der den Spot «absolut geschmacklos» empfand. Der TV-Spot könne wegen des suggerierten Hahn-Suizids auf selbstmordgefährdete Jugendliche auffordernd wirken und habe damit eine breit abgestützte Kampagne zur Suizidprävention unterlaufen, moniert der Psychiater.
Zwar hat die Werbebotschaft laut Otto Schoch, Ombudsmann von Radio und TV DRS, ein überaus positives Echo bei den Fernsehzuschauern ausgelöst. Schoch sah dennoch Anlass, die Beanstandung juristisch abzuklären. Ergebnis: Der Spot verstösst weder gegen das RTVG noch gegen die Konzessionsbestimmungen und die Bakom-Richtlinien, weshalb ihn Radio DRS auch weiter ausstrahlen will.
Grosszügige Auslegung von Artikel 60 RTVG
Überraschender als der «Freispruch» ist Schochs Entscheid, den Begriff Sendung, wie er im RTVG definiert ist, grosszügig auszulegen und seinen Kompetenzbereich auch auf Werbung auszubreiten. Zur Werbespotprüfung schrieb er im Magazin des Publikumsrates Link: «Ich hätte eine engherzige Auslegung der gesetzlichen Vorgaben als sehr kleinlich empfunden, und ich bin deshalb auf die Rüge eingetreten. Denn Art. 60 RTVG sieht immerhin vor, dass jedermann eine Sendung beanstanden kann, und ich meine, auch Werbebeiträge seien Sendungen im Sinne dieser Norm.»
Die SDA folgerte, dass nebst dem Programm neu auch TV-Spots beim Ombudsmann beanstandet werden können, für die eigentlich die Lauterkeitskommission zuständig ist. BSW-Geschäftsführer Walter Merz ist damit nicht glücklich: «Wenn man den eingespielten Kompetenzenweg einhalten würde, hätte Herr Schoch den Psychiatrie-Chefarzt darauf aufmerksam machen sollen, dass für Werbung diese Kommission zuständig ist.»
Wie sie in einem solchen Fall entscheiden würde, könne er nicht abschätzen. Dass aber ihr Urteil unter den gegebenen Umständen vorgespurt ist, steht für ihn fest. Eine neue Schere im Kopf der Kreativen befürchtet er wie auch Peter Felser, CEO der verantwortlichen Werbeagentur, hingegen nicht. Felser: «Wir werden weiterhin das Briefing unserer Kunden, das eine Aufgabe in den Vordergrund stellt, nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.»
Beim beanstandeten TV-Spot ging es darum, die Botschaft verblüffend umzusetzen, wonach sich immer mehr Leute vom Radio wecken lassen. «Ist der Inhalt nicht gegeben, ist es eine sinnlose Provokation à la Benetton», ergänzt Felser. Für Publisuisse-Vizedirektor Othmar Stadelmann, der den Spot visioniert hatte, ist dieser besonders aus Sicht depressiv veranlagter Menschen durchaus diskutabel, weshalb er Schochs Vorgehen verstehe.
DRS-Pressesprecher René Bardet legt Wert darauf, dass das Ganze im Prinzip mit SF DRS nichts zu tun habe und weiterhin «eine strikte Trennung zwischen Programm und Werbung gilt». Wegen Abwesenheit konnte Ombudsmann Otto Schoch zur entscheidenden Eintretensproblematik nicht Stellung nehmen. Bleibt also offen, ob sein Beschluss als richtungsweisend zu interpretieren ist.
Für Merz ist denkbar, dass der Sekretär der Lauterkeitskommission mit dem Ombudsmann den Kontakt sucht, um sein Eintreten auf die Rüge zu klären. Schliesslich könne Ethik nicht von einer staatlichen Stelle verordnet werden. Verletzt eine Agentur ethische Grundsätze, schadet sie sich und den Kunden, und daran habe wohl niemand ein Interesse.
Obwohl sich der Lauterkeitskommission noch nie ein solcher Fall gestellt hat, fühlt man sich weder herabgesetzt noch ersetzt. Kommissionssekretär Hanspeter Marti sieht seine Aufgabe subsidiär zu den Gerichten. «Sobald Lauterkeitsrecht tangiert ist, behandeln wir alle Fälle, unabhängig davon, ob schon Behörden oder andere sich damit befasst haben.» Auch erwartet er nicht, dass eine staatliche Stelle den Fall an eine private weiterleitet. Erst recht nicht, wenn es um ethische und nicht um Rechtsfragen geht. «Wir wollen schliesslich nicht Sittenrichter sein.»
