BPRA bekennt sich zur Transparenz beim Lobbying

Der Bund Schweizer Public Relations Agenturen (BPRA) bekennt sich in einem Positionspapier zur Transparenz beim Lobbying und befürwortet eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten mit Offenlegung der beim Lobbying vertretenen Mandate.

BPRA setzt sich für eine transparente und professionelle Interessenvertretung von Firmen, Verbänden und NPO ein, wie es in einer Mitteilung heisst. Anlässlich ihrer Mitgliederversammlung haben die Agenturen einstimmig ein Positionspapier verabschiedet, welches ein klares Bekenntnis zur Transparenz beim Lobbying ablegt: Der BPRA befürwortet darin eine offizielle Akkreditierung für Lobbyisten, ein öffentlich einsehbares Lobbyisten-Register sowie die Offenlegung der beim Lobbying vertretenen Mandate.

«Die Lobbying-Unterstützung durch Kommunikationsagenturen wird durch Unternehmen und Verbände in der Schweiz immer mehr nachgefragt», sagt Roman Geiser, Präsident des BPRA und CEO von Farner Consulting. «Gleichzeitig ist der Trend zu Standardisierung und Professionalisierung des Lobbying-Angebotes feststellbar. Dazu gehört auch, dass sich die Kommunikationsbranche den ethischen und politischen Fragen zur eigenen Rolle und zur Transparenz stellt».

«Zudem ist es an der Zeit, professionelle politische Interessenvertretung in der Schweiz als Realität anzuerkennen», sagt Andreas Hugi, Managing Partner von Furrer Hugi & Partner und Leiter Public Affairs Chapter des BPRA. «Diese schmälert keineswegs die Position und das Ansehen des politischen Systems. Sie leistet vielmehr, wenn sie transparent und offen erfolgt, einen wichtigen Beitrag zur politischen Debatte und Meinungsbildung».

Die BPRA-Position zur Lobby-Transparenz im Detail

Das BPRA-Positionspapier zur Lobbytransparenz konzentriert sich auf Transparenzmass-nahmen in der politischen Interessenvertretung durch externe Berater auf eidgenössischer Ebene. Im Detail setzt sich der Verband für folgende Regelungen ein:

1. Der BPRA setzt sich für eine transparente und professionelle Interessenvertretung von Firmen, Verbänden und NPO ein, sei dies durch diese Organisationen selbst oder mittels Unterstützung durch Agenturen.

2. Der BPRA befürwortet eine durch die Parlamentsdienste oder die Bundeskanzlei geführte Akkreditierung für Lobbyisten. Diese soll in einem Transparenz- oder Lobbyregister öffentlich gemacht werden.

3. Interessenvertreter erhalten eine Akkreditierung und damit einen Zutrittsausweis zur Wandelhalle, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

a. Eintrag in ein öffentliches Register auf der Basis der Selbstdeklaration

b. Unterzeichnung eines Verhaltens-Codex

c. Offenlegung derjenigen Public Affairs – Mandate des Arbeitgebers (Agentur), in dessen Auftrag man den Zutritt zum Parlament benötigt

d. Offenlegung des Arbeitgebers bei Public Affairs-Mitarbeitern von Firmen, Verbänden und NPO

Das Positionspapier kann unter Bpra.ch heruntergeladen werden.
 

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