Weltwoche muss Urteil im Fall Elmer publizieren

Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich in der Sache Rudolf Elmer gegen die Weltwoche ist teilweise rechtskräftig. Damit muss die Weltwoche das Urteilsdispositiv in der nächsten Printausgabe und auf der Website publizieren.

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Die Weltwoche hat gemäss Urteil, das der Nachrichtenagentur SDA vorliegt, zehn Arbeitstage seit dem Eintritt der Rechtskraft Zeit, um in der Printausgabe einen Text mit der Überschrift «Urteilspublikation zugunsten von Rudolf Matthias Elmer» zu publizieren. Das Urteil ist seit dem 15. September teilweise rechtskräftig. Ebenfalls muss während 30 Tagen derselbe vom Gericht vorgegebene Text auf der Website des Wochenmagazins publiziert werden.

Im Urteil wird unter anderem auch vorgeschrieben, wie gross der Titel und die Schriftgrösse des Textes sein müssen sowie an welcher Stelle er online zu publizieren ist. Im zu veröffentlichenden Text steht, dass das Gericht unter anderem Äusserungen des Autors Alex Baur, wonach Elmer jahrelang ehemalige Kollegen und Vorgesetzte mit anonymen Morddrohungen und Beschimpfungen drangsaliert habe sowie ein Dieb und Erpresser sei, beurteilt habe. Für das Gericht sind diese Äusserungen eine «widerrechtliche Verletzung der Persönlichkeit des Klägers».

Das Bezirksgericht Zürich hatte im Mai entschieden, dass die Weltwoche in zwei Artikeln die Persönlichkeitsrechte des Whistleblowers Rudolf Elmer verletzt habe. Der erste Artikel aus dem Jahr 2011 trug den Titel «Ein schlechter Informant», der zweite aus dem Jahr 2012 «Ehrenhafte Verräter». (SDA)

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