Zu guter Letzt: Unlucky Dieter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Eine Lucky-Strike-Anzeige aus dem Jahr 2003 war doch nicht so schlimm, wie Dieter Bohlen meinte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bekanntlich sehr viel zu tun. Er muss sich aber auch oft genug mit wirklich wichtigen Fragen beschäftigen. Jüngst mit Dieter Bohlen. Dieser findet eine Anzeige der Zigarettenmarke Lucky Strike auch nach 13 Jahren immer noch nicht lustig. 2003 spielte die Hamburger Agentur Geometry Global pointiert auf das im selben Jahr erschienene Buch «Hinter den Kulissen» des Pop-Titans an. Weil einige der darin beschriebenen Prominenten erfolgreich geklagt hatten, mussten gewisse Stellen geschwärzt werden.

Wie viele passionierte Austeiler scheint auch Bohlen nicht gerne einzustecken. Zusammen mit Ernst August Prinz von Hannover, bekannt unter dem Namen «Prügelprinz» und drei Jahre zuvor ebenfalls «Opfer» dieser Kampagne, wandte sich Bohlen 2008 an den Bundesgerichtshof (BGH). Die Klage auf Schadensersatz wegen Persönlichkeitsverletzung wurde zurückgewiesen.
Sieben Jahre später hat der Europäische Gerichtshof (EGMR) für Menschenrechte das Urteil bestätigt und laut Wuv.de sogar gelobt. Der EGMR beurteilte die Werbung als satirisch und damit im Rahmen der Meinungsfreiheit als zulässig, wie Horizont.net schreibt.
British American Tobacco und die zuständige Agentur lassen es sich nicht nehmen und feiern den Sieg, indem sie Bohlen noch etwas Salz in die Wunde der schmerzlichen (vermeintlichen) Persönlichkeitsverletzung streuen. Ein neues Bohlen-Sujet ergänzt die 2013 gestartete «Echt.»-Kampagne, in der – Überraschung! – Sätze so zusammengestrichen werden, dass nur noch die Unverfälschtheit der Zigarettenmarke bleibt (z.B. «Hauptsache man macht es allen recht» oder «Fast so gut wie das Original»).

Hoffentlich nimmts Bohlen mit Fassung und lässt Strassburg diesmal sein. Und legt auch keine Berufung gegen das neuste Urteil ein. Dann hat das wichtige Gericht vielleicht endlich Zeit, sich um echte Menschenrechtsfälle – zum Beispiel Roger Schawinskis Radiokonzession – zu kümmern. (hae)
