Zu guter Letzt: Männer sind Opfer der Werbung

Die Schweizerische Lauterkeitskommission präsentiert in einer Mitteilung die eingegangenen Beschwerden, die sie im vergangenen März zu beurteilen hatte. Geschlechterdiskriminierung erhitzte die Gemüter besonders – vor allem, wenn sie sich gegen das starke Geschlecht richtete.

Falsche oder irreführende Preisangaben seien häufig Gegenstand von Beschwerden, gibt die Mitteilung vom Mittwoch bekannt. Sie sind eindeutig unlauter – und können sogar strafrechtlich verfolgt werden durch die kantonalen Polizeibehörden. Aus der Schlinge ziehen kann sich ein Unternehmen nicht schon dadurch, dass es die Falschangaben in Links, Sternhinweisen oder ABGs berichtigt.

Ein weiterer Dauerbrenner bei den Werbekonsumenten ist das Thema Geschlechterdiskriminierung. Von diesen Sexismus-Beschwerden hat die Lauterkeitskommission jedoch keine einzige gutgeheissen. Auffallend: Bei den drei behandelten Beschwerden ist in zwei Fällen der Mann das vermeintliche Opfer. An die Adresse eines Weihnachts-Spots von Nivea richtet sich der Sexismus-Vorwurf, weil kein Vater an der gezeigten Weihnachtsidylle teilhat. Und ein Deo-Spot von Nivea handelte sich eine Beschwerde ein, weil er die Frau als stressresistent präsentiert, während der Mann schlapp ins Sofa kippt. Ob hier jemand pauschal gegen die Emanzipation wettern wollte? Oder eher pauschal gegen Nivea? Die Vorwürfe sind auf jeden Fall arg an den Haaren herbeigezogen.

Hier die diskreditierten Nivea-Clips:
 

//www.youtube.com/watch?v=Sosb4JZPSVo

//www.youtube.com/watch?v=bpKu0og0t6g

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