Zu guter Letzt: Wie die Trucker die Billag austricksen

Transportunternehmer, die ihren angestellten Chauffeuren Fahrzeuge mit einem Autoradio zur Verfügungen stellen, sollen dafür Empfangsgebühren bezahlen. Dies passt dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband natürlich nicht.

Die Billag beruft sich dabei laut NZZ am Sonntag auf das seit Anfang 2008 geltende Gesetz, das eine Gebührenpflicht für den «gewerblichen Empfang» definiert. Zum Glück aber hat man beim Schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag ein juristisches Schlupfloch gefunden, um der Gebührenpflicht zu entkommen: Baut ein Chauffeur das Radiogerät selber in seinen Lastwagen ein, kann er «privaten Empfang» geltend machen. Und weil dieser bereits abgedeckt ist, wenn der Fahrer an seinem Wohnsitz Billag-Gebühren zahlt, wird er nicht zusätzlich zur Kasse gebeten.
Die Billag ihrerseits hat nichts gegen diese Auslegung des Gesetztes. Falls ein Fahrzeug ohne Radio zur Verfügung gestellt werde, der Chauffeur jedoch selber ein Gerät in die Kabine mitnehme, sei er durch seine private Anmeldung abgedeckt, wird Sprecher Jonny Kopp in der NZZ am Sonntag zitiert. Voraussetzung sei aber, dass keine weiteren Personen – weder Arbeitskollegen noch Kunden – vom Empfang mitprofitieren könnten….könnte allgemein schwierig werden – für die Lastwagenchauffeure, vor allem aber auch für die Billag-Kontrolleure. Egal, die Astag freuts. Sie prüft nun eine offizielle Empfehlung an die Chauffeure, Radios in Zukunft selbst in die Fahrzeuge einzubauen und will dies auch in den Arbeitsverträgen deklarieren.

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