SW: Selbstregulierung ja, generelles Verbot nein

Der Bundesrat will aggressive Werbung für Kleinkredite verbieten, überlässt die Definition jedoch der Branche. SW Schweizer Werbung unterstützt den Antrag, lehnt generelle Verbote von Konsumkreditwerbung an Jugendliche jedoch ab.

In seiner Stellungnahme zur Revision des Konsumkreditgesetzes (KKG) hat sich der Bundesrat Anfang April für ein Verbot aggressiver Werbung für Kleinkredite ausge­sprochen (Werbewoche.ch berichtete). Die Definition, was darunter konkret zu verstehen sei, überlässt er jedoch der Branche. SW Schweizer Werbung begrüsst den Entscheid für eine Selbstregulierung. Der Dachverband der kommerziellen Kommunikation ist dagegen nicht damit einverstanden, dass Konsumkreditwerbung an Jugendliche und junge Erwachsene generell verboten werden soll.

SW Schweizer Werbung könne die Probleme rund um die Verschuldung junger Erwachsener nachvollziehen, so der Dachverband in einer Mitteilung. Ein Werbeverbot für Konsum- beziehungsweise Kleinkredite erachte man jedoch in keiner Weise als zielführend. Man begrüsse es dagegen, dass gemäss jüngstem Entschied des Bundesrats die Finanzbranche die Kompetenz erhalten soll, im Rahmen einer privatrechtlichen Konvention – mit der Schweizerischen Lauter­keitskommission als Schiedsgericht – selber zu definieren, welche Wer­bung als ag­gressiv gelten soll und welche nicht. Die Absicht des Bundesrats, Werbung, die speziell Jugendliche und junge Erwachsene anspricht, generell als aggressiv ein­zustufen und deshalb zu verbieten, erachtete SW Schweizer Werbung jedoch als zu weit gehend. Dies umso mehr, als der Verband Schweizeri­scher Kredit­banken und Finanzierungsinstitute (VSKF) in seinem Entwurf für eine Selbstregulierung festhalte, dass gerade diese Ziel­gruppe nicht durch Werbung angesprochen werden solle. SW Schweizer Werbung habe den VSKF bei der Ausformulierung des Entwurfs unterstützt und stehe klar hinter der darin formulierten Position.

Selbstregulierung: schneller und kostengünstiger

Eine Selbst­regulierung mache umso mehr Sinn, als aussergerichtliche Regelungen erfahrungsgemäss schnel­ler, effizienter und kostengünstiger seien als jedes Straf- oder Zivilverfahren. Strafbestimmungen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel diejenige für die Missachtung des Sterneintrages, hätten gezeigt, dass Gesetze untauglich sein können und das Problem im Gegenteil noch verschärfen. Ein Verbot mache zudem wenig Sinn, da sich der Bundesrat die Option offen lasse, in eigener Regie festzulegen, was unter aggressiver Werbung zu verste­hen sei, falls die Selbstregulierung scheitern sollte.

Werbeverbote lösen keine gesellschaftlichen Probleme

SW Schweizer Werbung erwähnt in der Stellungnahme, dass sogar Pro Juventute ein Werbeverbot der falsche Ansatz halte. Die Studie der Hoch­schule Luzern «Achtung, fertig, Schulden» zeige, dass prä­ventive Massnahmen die grösste Wirkung hätten. Dazu zählten zuvorderst die Thematisierung von Werten und Normen in der Familie und die Vermittlung von Finanzkompetenzen in der Schule. Pro Juventute dazu in einer Medieninformation vom 10. Dezember 2013: «Ein Verbot von Werbung für Kleinkredite ziele am eigentlichen Problem vorbei», so Stephan Oetiker, Direk­tor Pro Juventute: «Jugendlich sind heute konstant Konsummöglichkeiten ausgesetzt. Ein Verbot von Wer­bung für Kleinkredite ist da höchstens ein Tropfen auf einen heissen Stein.»

Vor diesem Hintergrund befürwortet SW Schweizer Werbung eine integrale Selbstregulierung im Rahmen des KKG wie sie von der Wirtschaftskommission des Nationalrats vorgeschlagen worden ist. Abgesehen davon gäbe es keinen Grund, Werbung für Produkte, die legal erworben werden können, einzuschrän­ken. Werbe­ver­bote seien zumeist populistisch begründet und widersprächen stets auch dem verfassungs­mässigen Recht auf Wirt­schaftsfreiheit, so der Dachverband.
 

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