SW: Selbstregulierung ja, generelles Verbot nein
Der Bundesrat will aggressive Werbung für Kleinkredite verbieten, überlässt die Definition jedoch der Branche. SW Schweizer Werbung unterstützt den Antrag, lehnt generelle Verbote von Konsumkreditwerbung an Jugendliche jedoch ab.
In seiner Stellungnahme zur Revision des Konsumkreditgesetzes (KKG) hat sich der Bundesrat Anfang April für ein Verbot aggressiver Werbung für Kleinkredite ausgesprochen (Werbewoche.ch berichtete). Die Definition, was darunter konkret zu verstehen sei, überlässt er jedoch der Branche. SW Schweizer Werbung begrüsst den Entscheid für eine Selbstregulierung. Der Dachverband der kommerziellen Kommunikation ist dagegen nicht damit einverstanden, dass Konsumkreditwerbung an Jugendliche und junge Erwachsene generell verboten werden soll.
SW Schweizer Werbung könne die Probleme rund um die Verschuldung junger Erwachsener nachvollziehen, so der Dachverband in einer Mitteilung. Ein Werbeverbot für Konsum- beziehungsweise Kleinkredite erachte man jedoch in keiner Weise als zielführend. Man begrüsse es dagegen, dass gemäss jüngstem Entschied des Bundesrats die Finanzbranche die Kompetenz erhalten soll, im Rahmen einer privatrechtlichen Konvention – mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission als Schiedsgericht – selber zu definieren, welche Werbung als aggressiv gelten soll und welche nicht. Die Absicht des Bundesrats, Werbung, die speziell Jugendliche und junge Erwachsene anspricht, generell als aggressiv einzustufen und deshalb zu verbieten, erachtete SW Schweizer Werbung jedoch als zu weit gehend. Dies umso mehr, als der Verband Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute (VSKF) in seinem Entwurf für eine Selbstregulierung festhalte, dass gerade diese Zielgruppe nicht durch Werbung angesprochen werden solle. SW Schweizer Werbung habe den VSKF bei der Ausformulierung des Entwurfs unterstützt und stehe klar hinter der darin formulierten Position.
Selbstregulierung: schneller und kostengünstiger
Eine Selbstregulierung mache umso mehr Sinn, als aussergerichtliche Regelungen erfahrungsgemäss schneller, effizienter und kostengünstiger seien als jedes Straf- oder Zivilverfahren. Strafbestimmungen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel diejenige für die Missachtung des Sterneintrages, hätten gezeigt, dass Gesetze untauglich sein können und das Problem im Gegenteil noch verschärfen. Ein Verbot mache zudem wenig Sinn, da sich der Bundesrat die Option offen lasse, in eigener Regie festzulegen, was unter aggressiver Werbung zu verstehen sei, falls die Selbstregulierung scheitern sollte.
Werbeverbote lösen keine gesellschaftlichen Probleme
SW Schweizer Werbung erwähnt in der Stellungnahme, dass sogar Pro Juventute ein Werbeverbot der falsche Ansatz halte. Die Studie der Hochschule Luzern «Achtung, fertig, Schulden» zeige, dass präventive Massnahmen die grösste Wirkung hätten. Dazu zählten zuvorderst die Thematisierung von Werten und Normen in der Familie und die Vermittlung von Finanzkompetenzen in der Schule. Pro Juventute dazu in einer Medieninformation vom 10. Dezember 2013: «Ein Verbot von Werbung für Kleinkredite ziele am eigentlichen Problem vorbei», so Stephan Oetiker, Direktor Pro Juventute: «Jugendlich sind heute konstant Konsummöglichkeiten ausgesetzt. Ein Verbot von Werbung für Kleinkredite ist da höchstens ein Tropfen auf einen heissen Stein.»
Vor diesem Hintergrund befürwortet SW Schweizer Werbung eine integrale Selbstregulierung im Rahmen des KKG wie sie von der Wirtschaftskommission des Nationalrats vorgeschlagen worden ist. Abgesehen davon gäbe es keinen Grund, Werbung für Produkte, die legal erworben werden können, einzuschränken. Werbeverbote seien zumeist populistisch begründet und widersprächen stets auch dem verfassungsmässigen Recht auf Wirtschaftsfreiheit, so der Dachverband.
