SW begrüsst Selbstregulierung bei Kreditwerbung

Die Wak-N schlägt in ihrem Gesetzes­entwurf vor, dass die Konsumkreditbranche aggressive Werbung in einer privatrechtlichen Kon­vention bekämpfen soll. SW Schweizer Werbung unterstützt diese Regelung vollumfänglich.

Am 30. September ist die Vernehmlassungsfrist zum Entwurf der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (Wak-N) betreffend Revision des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) abgelaufen (Werbewoche.ch berichtete). SW Schwei­zer Werbung begrüsst in ihrer Stellungnahme den Vorschlag der Wak-N, der Konsumkreditbranche die Mög­lichkeit einzuräumen, in einer privatrechtlichen Konvention die Kriterien für aggressive Werbung zu definie­ren und Verstössen dagegen vorzubeugen. Die Schweizerische Lauterkeitskommission beweise seit 1966, dass eine solche Lösung den Konsumenten genauso diene wie der Branche und die Gerichte nach­haltig entlastet, so der Verband. Das habe der Bundesrat bereits 2006 in seiner Antwort auf die Motion Stump bestätigt: «Wo sich die Selbstregulierung und -kontrolle […] bewährt hat, ist es nicht opportun, gesetzgeberisch tätig zu werden.»

Die Dachorganisation der kommerziellen Kommunikation lehnt deshalb das ursprünglich gefor­derte Werbe­verbot entschieden ab. Es sei nicht nur verfassungswidrig, sondern schiesse auch am eigentlichen Ziel, die Jugendverschuldung zu vermindern, vorbei. Überhaupt erachte SW Schweizer Werbung Werbeverbote als untaugliches Mittel, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Sie verhinderten im Gegenteil Transparenz im Markt und schaden damit den Konsumenten.

Als nächsten Schritt im parlamentarischen Prozess konsolidiert die Wak-N ihren Entwurf und legt ihn dem Nationalrat vor. Anschliessend prüfen WAK-S und Ständerat die Vorlage. Selbst wenn keine weiteren Ab­klärungen nötig sind und zwischen den beiden Räten keine grösseren Differenzen bereinigt werden müssen, wird die Schlussabstimmung kaum vor der Herbst- oder Wintersession 2014 stattfinden.
 

More articles on the topic