Hausdurchsuchung bei Journalisten war illegal

Die Hausdurchsuchung bei einem Journalisten im Kanton Neuenburg ist laut dem Neuenburger Kantonsgericht illegal gewesen. Das Gericht ordnete am Mittwoch an, dass die beschlagnahmten Dokumente und Gegenstände zurückgegeben werden müssen.

Die Hausdurchsuchung beim Journalisten Ludovic Rocchi von der Zeitung Le Matin geschah Mitte August. Rocchi hatte in verschiedenen Artikeln Plagiate in einem Buch eines Professors der Universität Neuenburg aufgedeckt. Der beschuldigte Professor reichte gegen Rocchi eine Klage wegen übler Nachrede, Verleumdung und Verletzung des Amtsgeheimnisses ein. Daraufhin kam es zur Hausdurchsuchung beim Journalisten, bei der elektronische Daten beschlagnahmt wurden (Werbewoche.ch berichtete). Das Vorgehen der Neuenburger Justiz wurde von Neuenburger Kantonsparlamentariern, der Zeitung Le Matin und Mediengewerkschaften als Verletzung der Pressefreiheit angeprangert. (SDA)

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