Weltwoche-Pranger: Geschädigte wehren sich
Die Weltwoche veröffentlichte alte Aufnahmen aus dem Polizeiarchiv und verwechselte dabei Personen. Tages-Anzeiger-Chefredaktor Res Strehle nimmt Stellung. Ein irrtümlich an den Pranger gestellter Mann prüft laut NZZ am Sonntag rechtliche Schritte.
Unter dem Titel «Der Tagi-Chefredaktor und die Terroristen» veröffentlichte die Weltwoche vergangene Woche Polizeibilder aus den 80er-Jahren. Sie spüren der politischen Vergangenheit von Tages-Anzeiger-Chefredaktor Res Strehle nach. Der Artikel beschreibt Strehles Teilnahme an einer Hausbesetzung und bezieht sich unter anderem auf alte Woz-Publikationen, in welchen er «revolutionäre Gewalt» rechtfertigen soll.
«Handwerkliche Regeln des Journalismus missachtet»
Am Samstag nahm Strehle Stellung zum Artikel. Er wirft der Weltwoche «politischen Kampagnenjournalismus vor», der mit der Realität wenig zu tun habe. Das verwendete Bild sei kein Fahndungsbild, obwohl es so wirke. Er sei an keiner der im Artikel erwähnten Gewalttaten auch nur am Rande beteiligt gewesen und mit einigen der geschilderten Personen habe er wissentlich nie ein Wort gewechselt. Der Weltwoche gegenüber habe er sich nicht geäussert, da er der Überzeugung gewesen sei, dass These und Tonalität bereits festgestanden hätten – daran hätte auch eine Stellungnahme, die er drei Stunden vor Redaktionsschluss hätte abgeben dürfen, nichts geändert. Strehle verurteilt dabei die «Missachtung handwerklicher Regeln des Journalismus» und prüft alle rechtliche Schritte, «um in Zukunft eine korrekte Berichterstattung anzumahnen».
Verwechslung «im ungünstigsten Moment»
Wie die NZZ am Sonntag berichtet, ist der Weltwoche bei der Illustration des Artikels zudem ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. Ein Bild zeigt nicht einen ehemaligen Bombenleger, sondern einen Mann mit fast gleichem Namen, der nichts mit Sprengstoffdelikten zu tun hatte. Er wurde – zusammen mit Strehle und rund 70 anderen Personen – 1984 in einem besetzten Haus in Zürich festgenommen und fotografiert (von da stammt auch Strehles vermeintliches «Fahndungsbild»). Der Geschädigte zeigt sich gegenüber der NZZ am Sonntag entsetzt. Er habe sich gerade selbständig gemacht, daher komme der ungerechtfertigte Pranger «im ungünstigsten Moment». Er prüft rechtliche Schritte und verlangte von der Weltwoche eine umgehende Klarstellung, welche mittlerweile im Internet von Autor Philipp Gut veröffentlicht wurde. Die Verwechslung sei «bedauerlich». Über Quellen (hier: Polizeiarchiv) äussere sich die Weltwoche grundsätzlich nicht und im Fall von Stehle sei die Veröffentlichung gerechtfertigt, da er eine Person des öffentlichen Interesses sei.
Polizei und Oberstaatsanwaltschaft interessiert an Quelle
Laut NZZ am Sonntag interessiert sich die Kantonspolizei Zürich trotzdem für die Quellen und hat Abklärungen in die Wege geleitet. Freigegeben würden solche Bilder nur mit dem Einverständnis des Betroffenen – oder 30 Jahre nach dessen Tod. Die alten Negative werden dem Staatsarchiv zur Archivierung angeboten. Allerdings befindet sich laut des Stellvertretenden Staatsarchivars Hans Ulrich nur eines der vier von der Weltwoche veröffentlichten Bilder im Archiv. Das Resultat der Polizei-Ermittlungen interessiert auch die Oberstaatsanwalt. Eine spätere Strafuntersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung – ein Offizialdelikt – sei nicht auszuschliessen, so Sprecherin Corinne Bouvard. (hae)

