Presserat rügt Aargauer und Davoser Blätter
Der Presserat rügt ein Davoser Lokalblatt wegen diskriminierender Pauschalisierung. Im Aargau wirft er zwei Gratiszeitungen die «Pervertierung» des demokratischen Auftrags der Presse vor.
Pauschalisierende Vorurteile bleiben solche, selbst wenn sie in Humor verpackt sind. Das lokale Davoser Wochenblatt Gipfel Zytig ging laut dem Presserat in einem Fall zu weit. Diskriminierend sei eine Pauschalisierung von Nationalitäten oder ethnischen Gruppen dann, wenn sie mit einem erheblichen Unwerturteil verknüpft werde, teilte der Presserat am Dienstag zu Beschwerden gegen das Davoser Wochenblatt mit.
Die Gipfel Zytig hatte letzten Sommer laut Presserat zwei «humoristische» Beiträge publiziert. Zuerst wurde die Leserschaft in einem fiktiven Wettbewerb aufgefordert, Fragen zu einem Bild von asiatischen Studentinnen und Studenten zu beantworten. Eine Woche später veröffentlichte die Zeitung einen «Vorschlag für eine neue Schweizer Landeshymne». Mehrere Beschwerden beanstandeten, mit dem «Wettbewerb» würden «Asiaten aufgrund ihres Aussehens aufs Übelste verunglimpft», und der Vorschlag für eine neue Landeshymne habe mit seiner «schockierenden Fremdenfeindlichkeit» ein grosses mediales Echo ausgelöst.
Der Presserat beurteilt die zwei Beiträge unterschiedlich, wie er mitteilte. Die Pauschalisierung, wonach alle Asiaten gleich aussähen, wird im beanstandeten Beitrag nicht mit einer Herabwürdigung dieser Gruppe verbunden. Demgegenüber bedient die Gipfel Zytig im «Vorschlag für eine neue Schweizer Landeshymne» mit einer Schimpftirade gegen verschiedene Nationalitäten reihenweise generalisierende Vorurteile gegen Ausländerinnen und Ausländer.
Aargauer Gratisblätter «pervertieren» Demokratieauftrag
Der Presserat wirft zwei Aargauer Gratiszeitungen vor, den demokratischen Auftrag der Presse «pervertiert» zu haben. Die Rundschau Nord und Rundschau Süd hatten Politikern angeboten, gegen Geld ihre Positionen im redaktionellen Teil der Blätter zu veröffentlichen.
Im Vorfeld der Aargauer Grossratswahlen vom Herbst 2012 hatte der Verlag Effingerhof in Brugg, der die beiden Zeitungen herausgibt, einzelne Politiker angeschrieben und ihnen den Abdruck ihrer Kernthesen offeriert. Die Bedingungen für die Veröffentlichung waren: bereits gedruckte Anzeigen der Kandidaten, geplante Anzeigen – oder die Zahlung von 550 Franken. Dies aber widerspricht dem Gebot der strikten Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und Anzeigen, wie der Schweizer Presserat am Dienstag mitteilte. Das Vorgehen sei demokratiepolitisch höchst bedenklich. Das journalistische Selbstkontroll-Organ gibt damit dem Beschwerdeführer – dem Aargauer Juso-Präsidenten Florian Vock – Recht. Er war einer der Empfänger des beanstandeten Angebots.
Der Presserat fordert den Verlag Effingerhof und die beiden Redaktionen dringend auf, ihre Praxis bei künftigen Wahlen zu ändern. Und präzisiert: «Wird die Publikation eines Kandidatenporträts an die Schaltung eines Inserats geknüpft, ist dieses Porträt zwingend als «Werbung», «Inserat» etc. zu kennzeichnen.» (SDA)
Teaserbild: Gipfel Zytig (via Juso.ch)
