Erwin Kessler klagt am Bundesgericht gegen Ubi-Urteil
Das Schweizer Fernsehen weigerte sich, einen VGT-Werbespot auszustrahlen, da dieser geschäftsschädigend sei. Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (Ubi) unterstützte den Entscheid. Kessler zieht den Fall vors Bundesgericht.
2011 wollte Erwin Kessler beim Schweizer Fernsehen einen Werbespot in Auftrag geben. Der Film dauerte sieben Sekunden, bestand aus einem VGT-Logo und den Worten: «www.vgt.ch – was das Schweizer Fernsehen totschweigt». Der Spot wurde von Publisuisse abgelehnt, da dieser geschäftsschädigend sei. Kessler hingegen beruft sich auf die freie Meinungsäusserung und wirft dem Schweizer Fernsehen vor, ihn und seinen Verein gegen Tierfabriken in Berichten systematisch zu diskriminieren. So würden beispielsweise seine zahlreichen Enthüllungen über Missstände in der Massentierhaltung und aufgedeckte Verstösse gegen das Tierschutzgesetz konsequent boykottiert. Dies, wie Kessler in der Beschwerde an das Bundesgericht schreibt, geschehe nicht aus sachlichen, sondern aus «privaten weltanschaulich-politischen Motiven der SF-Angestellten».
Die unabhängige Beschwerdeinstanz wendete auf Kesslers Beschwerde ein, der Spot sei für das Schweizer Fernsehen geschäfts- und imageschädigend. Kessler kritisiert, er habe nicht die Möglichkeit erhalten, den Wahrheitsbeweis anzutreten, wieso die Aussage in der Werbung korrekt sei und deshalb geäussert werden dürfe. Weiter berief sich die Ubi auf die Argumentation seitens SRG, mit der Ausstrahlung eines anderen VGT-Spots hätte Kessler die Ablehnung des anderen akzeptiert. Das wiederum lehnt der Beschwerdeführer ab und verweist auf Emailverkehr, der das Gegenteil beweise.
