Presserat: Geläufige Vor- und Nachnamen dürfen als Pseudonym verwendet werden

Medien dürfen einen weit verbreiteten Vor- und Nachnamen zur Anonymisierung einer Person verwenden. Dies, wenn mit dem Hinweis «Namen geändert» am Ende eines Artikels darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um den richtigen Namen handelt.

Zu diesem Schluss kommt der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Er hat die Beschwerden von zwei Trägern des zur Anonymisierung verwendeten Vor- und Nachnamens abgelehnt.
 
Im November 2011 hatten 20 Minuten Online und daraufhin auch die Printausgabe von 20 Minuten sowie das Newsnet des Tages-Anzeigers gemeldet, ein 25-jähriger Fussball-Juniorentrainer und Schiedsrichter habe nebenbei als Anführer einer Jugendbande Minderjährige terrorisiert. Die Artikel benennen den Betroffenen mit einem verbreiteten Vornamen und Nachnamen, weisen aber mit einem Asterix und dem zugehörigen Vermerk «Namen geändert» am Ende des Berichts darauf hin, dass es sich nicht um den richtigen Namen handelt.
 
Zwei Träger des verwendeten Namens beschwerten sich beim Presserat und monierten eine Schädigung ihres Rufes. Einer der Beschwerdeführer vermutete sogar, die Verwendung seines Namens sei nicht zufällig erfolgt, sondern mit dem Ziel, ihm in seiner politischen Tätigkeit als kantonaler Parlamentarier zu schaden.
 
Der Presserat hat zwar Verständnis für die Verärgerung der Beschwerdeführer. Ihm erscheint im vorliegenden Fall eine Verwechslung aufgrund des Hinweises «Namen geändert» ausgeschlossen. Denn um die Gefahr einer Verwechslung als real erscheinen zu lassen, müssten auch weitere Informationselemente (beispielsweise die Elemente Fussball-Juniorentrainer und Schiedsrichter) übereinstimmen. (sda)

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