UPC Cablecom muss Joiz ins Analognetz aufnehmen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von UPC Cablecom gegen den Aufschaltentscheid des Bakom abgewiesen. UPC Cablecom ist demnach verpflichtet, den Fernsehkanal Joiz auf das analoge Kabelnetz und in HD aufzuschalten.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtes werden der Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation Bakom und das Urteil des Bundesverwaltungsgericht bestätigt und sollen nun endlich umgesetzt werden, so der Jugendsender in einer Mitteilung vom Montag: Joiz muss spätestens ab dem 26. Juni von UPC Cablecom auch analog und in HD verbreitet werden. Das Bundesgericht hat dabei in allen relevanten Punkten der ersten beiden Instanzen recht gegeben. UPC Cablecom wird verpflichtet, Joiz während drei Jahren sowohl im digitalen (SD und HD) als auch auf ihrem analogen Kabelnetz zu verbreiten.

Das Urteil des Bundesgerichts sei eine weitere Bestätigung für Joiz, so Alexander Mazzara, CEO von Joiz. Und es sei ein Sieg für die junge Generation von Mediennutzern in der Schweiz. Joiz arbeitet schon seit Sendestart mit den Schweizerischen Jugendverbänden zusammen. Entsprechend freut sich auch Ivica Petrusic, Geschäftsführer von der kantonalen Kinder- und Jugendförderung Okaj: «Das Urteil freut uns natürlich. Das bestätigt unser Engagement und wir freuen uns, dass wir unsere Arbeit einer breiten Öffentlichkeit zeigen können.»
 

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