«Petarden-Trottel»: Presserat kritisiert Blick und Blick.ch
Der Presserat hat eine Beschwerde gegen Blick und Blick.ch teilweise gutgeheissen. Diese hatten letzten November unter dem Titel «Petarden-Trottel» eine Artikelserie über einen Fussballfan veröffentlicht, dem eine Petarde in der Hand explodiert war.
Dabei wurden dem 25-Jährigen drei Finger abgerissen. Der Unfall hatte sich vor dem Euro-League-Spiel FCZ gegen Lazio Rom ereignet. Die dazu verfassten Berichte im Blick und auf Blick.ch waren nach Feststellungen des Presserats gespickt mit Einzelheiten aus dem Privat- und Berufsleben des Betroffenen.
Diese Darstellung habe eine Identifizierung des Betreffenden ermöglicht. Blick und Blick.ch hätten den jungen Mann damit an den Pranger gestellt, schreibt der Presserat in seinem am Dienstag veröffentlichten Entscheid. «Damit bedienten die Blick-Redaktionen bloss die öffentliche Neugier, die nicht mit dem öffentlichem Interesse an einer Berichterstattung verwechselt werden darf.» Nach Auffassung des Presserates unverhältnismässig war zudem auch die Art und Weise der Recherchen im Umfeld des Betroffenen.
Der Beschwerdeführer hatte auch die Bezeichnung «Petarden-Trottel» als menschenunwürdig kritisiert. In diesem Punkt weist der Presserat die Beschwerde ab. Die Bezeichnung sei für den Betroffenen zwar hart, sie bewege sich aber innerhalb des weit zu definierenden Rahmens der Kommentarfreiheit.
