Bundesgericht hebt UBI-Entscheid gegen TVO auf
Die Berichterstattung des Ostschweizer Fernsehens TVO zum Konzessionsstreit Ende 2009 war sachgerecht. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht und hebt damit einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen vom Januar 2011 auf.
Das Ostschweizer Fernsehen TVO hatte gemäss Mitteilung im Dezember 2009 intensiv über den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes berichtet, dass die Erteilung der Konzession an TVO nochmals überprüft werden müsse. Innerhalb einer Woche wurden mehrere Beiträge zum Thema ausgestrahlt sowie die Sendung «Fokus», in der der damalige St. Galler Regierungspräsident Joe Keller und TVO-Geschäftsführer André Moesch die für den Sender schwierige Situation diskutierten. Tele Säntis-Initiant Günter Heuberger beschwerte sich daraufhin beim Ombudsmann der Radio und Fernsehveranstalter über die Berichterstattung. Diese sei einseitig und unausgewogen. Der Ombudsmann wies die Beschwerde im März 2010 zurück, worauf sich Günter Heuberger an die nächste Instanz, die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen wandte. Die UBI entschied im Januar 2011, die beanstandeten Nachrichtenbeiträge bei TVO seien korrekt gewesen. Hingegen habe die Sendung «Fokus» insbesondere bezüglich der Zusammensetzung der Diskussionsrunde das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
Mit dem Entscheid der UBI zur Sendung «Fokus» war TVO nicht einverstanden und zog ihn ans Bundesgericht weiter. Dessen II. öffentlich-rechtliche Abteilung hat nun in letzter Instanz entschieden und gibt TVO Recht: die Sendung Fokus vom 16. Dezember 2009 habe das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Der Entscheid der UBI wird damit aufgehoben. Der Urheber der Beschwerde, Tele Säntis-Initiant Günter Heuberger, trägt die Gerichtskosten und muss TVO eine Parteientschädigung zahlen.
Auch wenn das detaillierte Urteil noch nicht vorliegt, nehme TVO das Ergebnis mit Genugtuung zur Kenntnis, heisst es in der Mitteilung. Die ungerechtfertigten Vorwürfe gegen die Berichterstattung von TVO, die auch im weiterhin nicht abgeschlossenen Verfahren um die Ostschweizer TV-Konzession immer wieder erhoben worden seien, seien damit endgültig vom Tisch.
