Juso-Klage: Verfahren gegen Weltwoche-Verleger Köppel eingestellt

Nun muss sich Roger Köppel doch nicht wegen Verletzung der Rassismusstrafnorm verantworten. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat das Verfahren eingestellt, nachdem die Juso dem Weltwoche-Chef Diskriminierung von Muslimen vorgeworfen hatte.

Köppel hatte sich in der Sendung TalkTäglich und in mehreren Beiträgen in der Weltwoche zum Islam, zu Muslimen und zur Minarett-Initiative geäussert. Dabei hat er in den Augen der Jungsozialisten (Juso) rassistische Aussagen gemacht sowie Muslime systematisch herabgesetzt und verleumdet. Die Jungpartei hatte deshalb im Dezember 2009 Anzeige gegen Köppel wegen Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat das Verfahren nun eingestellt, wie die JUSO am Freitag mitteilte. Der zuständige Staatsanwalt Lino Esseiva bestätigte die Einstellung gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Sie datiert vom 24. Januar 2011. In der Einstellungsverfügung, die der SDA vorliegt, begründet die Staatsanwaltschaft den Entscheid unter anderem damit, dass Köppel keinem Muslim die Gleichberechtigung beziehungsweise Gleichwertigkeit als menschliches Wesen abgesprochen habe. Es gebe keinen Anhaltspunkt für eine Straftat. Denn es fehlten Intensität und hetzerisches Moment. Es müsse zulässig sein, eine Beziehung zwischen Islam und Islamismus oder Islamismus und Terror herzustellen.

Die Juso sind enttäuscht. Die Kleinen fange man, die Grossen lasse man laufen, schreiben sie in ihrer Mitteilung. Köppel könne sich offenbar eine ganze Heerschar von Anwälten leisten, die ihn vor dem Gesetz schützten. Ob die Partei den Fall weiterzieht, ist noch offen.
 

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