Ad X ist ein David und kein Winkelried
Nach einjährigen Vorabklärungen untersucht jetzt die Wettbewerbskommission
Nach einjährigen Vorabklärungen untersucht jetzt die Wettbewerbskommission(Weko), «ob die PubliGroupe ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht», indem sie einige Konkurrenten diskriminiert und deren Zugang zum Markt durch ungerechtfertigte Richtlinien blockiert (siehe auch Seite 17).Auslöser für diese Weko-Aktivitäten ist die kleine Werbevermittlerin Ad X in Zollikon. Ad X bearbeitet seit zwei Jahren den Inseratemarkt und hatte bei Eigenregietiteln und beim Verband Schweizerischer Werbegesellschaften (VSW) um die Zulassung als Berufsvermittler und um die Gewährung der Vermittlerkommission (VK) ersucht. «Im 2001 haben wir europaweit 180 Titel belegt, von allen Eigenregietiteln haben wir die VK-Berechtigung erhalten, nicht aber vom VSW», sagt Werner Baumann, Managing Director von Ad X.
Das fällt ins Gewicht. Denn der VSW vereint die vier 100-prozentigen PubliGroupe-Töchter Publicitas, Publimedia, Publimag und Mosse, die rund 500 Titel in ihrer Pacht haben und 65% des Inseratemarktes beherrschen. Wenn nun Ad X in einem der VSW-Pachttitel ein Inserat bucht, erhält sie keine VK – und leistet somit Gratisarbeit für die PubliGroupe. Vom Ad-X-Umsatz 2001 waren rund 22% nicht kommissioniert.
Der Grund für die VK-Verweigerung: Ad X erfüllt die VSW-Richtlinien nicht. Der VSW kritisierte aber nicht mangelnde Fachkompetenz, sondern den Umstand, dass Ad X statt eines Volumenmix von 50% Rubrikenanzeigen und 50% kommerziellen Inseraten einen von 80% zu 20% aufweise. Was anderswo für die VK-Berechtigung keine Rolle spielt.
Für Baumann war klar: Die PubliGroupe will Ad X via VSW vom Anzeigenmarkt fern halten. Deshalb wandte er sich mit einer Klage an die Weko. «PubliGroupe ist Vermittlerin und Verpachterin in einem. Da geht es doch nicht an, dass sie über den VSW ihren Konkurrenten vorschreibt, wie viel Umsatz diese mit welchen Inseraten zu machen haben», sagt er.
Auch wenn die Weko noch kein verbindliches Urteil gesprochen hat, so wanken die VSW-Richtlinien doch. Das dürfte auch weiteren Vermittlern nützen, die vom VSW keine VK erhalten. Selbst Baumann ist vom abzusehenden Effekt seiner Klage überrascht. «Ich wollte nicht den Winkelried der Branche spielen, sondern bloss vom VSW die VK erhalten», erklärt er. (mk)
Das fällt ins Gewicht. Denn der VSW vereint die vier 100-prozentigen PubliGroupe-Töchter Publicitas, Publimedia, Publimag und Mosse, die rund 500 Titel in ihrer Pacht haben und 65% des Inseratemarktes beherrschen. Wenn nun Ad X in einem der VSW-Pachttitel ein Inserat bucht, erhält sie keine VK – und leistet somit Gratisarbeit für die PubliGroupe. Vom Ad-X-Umsatz 2001 waren rund 22% nicht kommissioniert.
Der Grund für die VK-Verweigerung: Ad X erfüllt die VSW-Richtlinien nicht. Der VSW kritisierte aber nicht mangelnde Fachkompetenz, sondern den Umstand, dass Ad X statt eines Volumenmix von 50% Rubrikenanzeigen und 50% kommerziellen Inseraten einen von 80% zu 20% aufweise. Was anderswo für die VK-Berechtigung keine Rolle spielt.
Für Baumann war klar: Die PubliGroupe will Ad X via VSW vom Anzeigenmarkt fern halten. Deshalb wandte er sich mit einer Klage an die Weko. «PubliGroupe ist Vermittlerin und Verpachterin in einem. Da geht es doch nicht an, dass sie über den VSW ihren Konkurrenten vorschreibt, wie viel Umsatz diese mit welchen Inseraten zu machen haben», sagt er.
Auch wenn die Weko noch kein verbindliches Urteil gesprochen hat, so wanken die VSW-Richtlinien doch. Das dürfte auch weiteren Vermittlern nützen, die vom VSW keine VK erhalten. Selbst Baumann ist vom abzusehenden Effekt seiner Klage überrascht. «Ich wollte nicht den Winkelried der Branche spielen, sondern bloss vom VSW die VK erhalten», erklärt er. (mk)
