Bundesgerichtshof erlaubt Gratiszeitungen
Deutschland Zwei Jahre nach der Einstellung von 20 Minuten Köln hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) Gratiszeitungen für rechtens erklärt.
Deutschland Zwei Jahre nach der Einstellung von 20 Minuten Köln hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) Gratiszeitungen für rechtens erklärt.Er hat eine Klage des Kölner Verlags Dumont Schauberg letztinstanzlich abgewiesen, der die kostenlose Verteilung von Tageszeitungen
für wettbewerbswidrig hielt.
Zwar sei es grundsätzlich wettbewerbswidrig, wenn eine üblicherweise entgeltlich angebotene Leistung in grossem Umfang verschenkt werde, hält der BGH fest. Andererseits aber habe niemand Anspruch auf den
unveränderten Erhalt seines Kundenkreises. Der Vertrieb einer Zeitung, die sich allein aus Anzeigen finanziere, sei nicht von vornherein unzulässig. Auf den Schutz der Pressefreiheit könnten sich nicht nur herkömmliche Tageszeitungen, sondern auch Gratiszeitungen berufen.
für wettbewerbswidrig hielt.
Zwar sei es grundsätzlich wettbewerbswidrig, wenn eine üblicherweise entgeltlich angebotene Leistung in grossem Umfang verschenkt werde, hält der BGH fest. Andererseits aber habe niemand Anspruch auf den
unveränderten Erhalt seines Kundenkreises. Der Vertrieb einer Zeitung, die sich allein aus Anzeigen finanziere, sei nicht von vornherein unzulässig. Auf den Schutz der Pressefreiheit könnten sich nicht nur herkömmliche Tageszeitungen, sondern auch Gratiszeitungen berufen.
