Telefon-Voting erhält den Segen des Bakom

TV Die Telefon-Abstimmungen, mit denen SF DRS am «MusicStar» verdient hat, sind laut dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zulässig.

TV Die Telefon-Abstimmungen, mit denen SF DRS am «MusicStar» verdient hat, sind laut dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zulässig.Carole Winistörfer, Leiterin der Aufsicht über Radio und Fernsehen beim Bakom, bestätigte einen Bericht der Südostschweiz. Den Preis von 70 Rappen pro Anruf und die Einnahmen von SF DRS kommentierte das Bakom nicht. «Dazu müsste sich der Preisüberwacher äussern», sagte Winistörfer. Der jedoch hält den Fall mit dem Entscheid des Bakom für erledigt.

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