Mediendisziplin

Gastkommentar Das Strafgesetz stellt Medienschaffenden geheime Fallgruben, sagt Stephanie Vonarburg.

Gastkommentar Das Strafgesetz stellt Medienschaffenden geheime Fallgruben, sagt Stephanie Vonarburg.In immer kürzeren Abständen erreichen uns
Nachrichten über Verfahren gegen JournalistInnen, die letztlich nichts
anderes verbrochen haben, als ihrer Arbeit nachzugehen und Vorgänge von
öffentlichem Interesse zu publizieren.

Neuestes Urteil in dieser Serie ist jenes gegen den Reporter Alexander
Sautter, der im SonntagsBlick vom 6. Juli 2003 einen Artikel über eine
unterirdische Anlage der Luftwaffe bei Buochs publiziert hatte. Die
Militärjustiz hat Sautter auch in dritter Instanz wegen
Veröffentlichung militärischer Geheimnisse verurteilt. Immerhin wurde
das skandalöse Strafmass der zweiten Instanz (sechs Monate Gefängnis
bedingt) als überrissen aufgehoben und zur Neubemessung an die
Vorinstanz zurückgeschickt. Diese höchstrichterliche Korrektur ist zwar
erfreulich, täuscht aber nicht darüber hinweg, dass Prozess und Urteil
an sich medienfeindlich und einer modernen Informationsgesellschaft
unwürdig sind.

Ausserdem laufen gegen andere JournalistInnen ähnlich gelagerte
Verfahren; prominenteste Beispiele sind zurzeit die Enthüller in der so
genannten Fax-Affäre, Beat Jost und Sandro Brotz, beide ebenfalls
Reporter beim SoBli. Auch sie werden mit happigen Strafen bedroht.
Inwieweit ihre Veröffentlichung eines Fax-Schreibens des ägyptischen
Aussenministeriums, in dem erstmals eine staatliche Stelle die Existenz
von CIA-Gefängnissen in Europa bestätigt, «mit Rücksicht auf die
Landesverteidigung» (Artikel 106 Militärstrafgesetz) geheim zu halten
ist, bleibt dabei schleierhaft. Doch gegen Jost und Brotz sind gleich
zwei Untersuchungen eröffnet worden: Eine der Militärjustiz und eine
«zivile» der Bundesanwaltschaft.

Der Zuger Nationalrat Josef Lang hat mit einer kürzlich eingereichten
Motion zur Abschaffung von Artikel 293 Strafgesetzbuch einen Vorstoss
unternommen, der diese Art der Medien-Disziplinierung beenden soll. Der
Bundesrat hat Langs Motion akzeptiert und zur Abklärung an das EJPD
weitergeleitet. Bereits vor neun Jahren hatte der Bundesrat selber die
Aufhebung des überholten Artikels empfohlen, war damals in den Räten
jedoch knapp gescheitert.

Seither hat sich bei mehreren Prozessen gezeigt, dass Gesetzesartikel
wie 106 MStG und 293 StGB die Medienfreiheit in unzulässiger Weise
einschränken. Im Januar 2006 führte die Handhabung schweizerischer
Mediengesetze sogar zu einer Intervention des Medienbeauftragten der
OSZE. Für comedia als Gewerkschaft der Medienschaffenden ist die
Streichung der beiden Geheimnisartikel ein grosses Anliegen. Es ist der
Job des Staates, nicht der JournalistInnen, darauf zu achten, dass
staatliche Geheimnisse – wenn sie schützenswürdig sind – gewahrt
bleiben.

Stephanie Vonarburg ist Zentralsekretärin der Mediengewerkschaft comedia.

More articles on the topic