VSM setzt Standard für faire Übernahme journalistischer Inhalte

Der Verlegerverband Schweizer Medien lanciert ein Memorandum of Understanding für mehr Transparenz bei Quellenangaben und fairen Umgang mit journalistischen Leistungen. Sechs Medienhäuser unterzeichnen die freiwillige Selbstverpflichtung als Erste.

Schweizer Medien regeln faire Übernahme journalistischer Inhalte. Quelle: VSM; KI-generiert. 

Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) hat am 9. September 2026 ein Memorandum of Understanding für die Übernahme journalistischer Inhalte lanciert. Das Regelwerk definiert gemeinsame Grundsätze für Quellenangaben, Verlinkungen und die Zweitverwertung fremder journalistischer Leistungen. Als erste Unterzeichnende stehen Ringier Medien Schweiz, die NZZ, CH Media, Somedia, die Freiburger Nachrichten und die Gammeter Media hinter der freiwilligen Selbstverpflichtung. Auch die Konferenz der Chefredaktor:innen unterstützt die Vereinbarung.

Journalistische Inhalte lassen sich im digitalen Raum heute schnell und einfach weiterverbreiten. Umso wichtiger seien klare Spielregeln, heisst es in der Mitteilung: Sie machten für das Publikum nachvollziehbar, woher Informationen stammen, stärkten die Glaubwürdigkeit journalistischer Berichterstattung und sicherten einen fairen Umgang mit den Leistungen anderer Redaktionen. Mit dem Memorandum of Understanding «Transparenz und faire Übernahme journalistischer Inhalte» schaffen die beteiligten Medienunternehmen nach eigenen Angaben einen gemeinsamen Rahmen, der Transparenz stärkt, die journalistische Erstleistung respektiert und gleichzeitig die redaktionelle Eigenständigkeit wahrt.

Quellen klar nennen und Original verlinken

Das Memorandum legt fest: Wer journalistische Inhalte eines anderen Mediums übernimmt, weist die Originalquelle klar und gut sichtbar aus. Die Quellenangabe soll spätestens bei der ersten inhaltlich relevanten Bezugnahme erfolgen und bei längeren Beiträgen oder mehrfacher Bezugnahme wiederholt werden. Online ist zudem ein direkter Hyperlink zum Originalartikel zu setzen – unabhängig davon, ob dieser frei zugänglich ist oder sich hinter einer Paywall befindet.

Besondere Sorgfalt soll gemäss dem Memorandum of Understanding bei exklusiven Recherchen, Interviews, Enthüllungen und vergleichbaren Eigenleistungen gelten. Hier soll die ursprüngliche journalistische Leistung durch eine prominente und frühzeitige Nennung der Quelle besonders klar erkennbar bleiben. Die transparente Zuordnung würdige die investierte Recherchearbeit und verhindere, dass beim Publikum der Eindruck einer eigenen Erstleistung entstehe.

Zweitverwertung bei der Übernahme journalistischer Inhalte bleibt die Ausnahme

Das Memorandum unterscheidet zwischen journalistischer Weiterbearbeitung mit substanzieller Eigenleistung und blosser Zweitverwertung. Wer durch eigene Recherche neue Fakten beiträgt, zusätzliche unabhängige Quellen heranzieht, Ausgangsmaterial überprüft oder eine substanzielle eigene Kontextualisierung vornimmt, erbringt eine eigenständige journalistische Leistung – die Pflicht zur transparenten Quellenangabe bleibt dabei dennoch bestehen.

Für reine Zweitverwertungen gelten weitergehende Regeln: Die paraphrasierte oder vollständige Übernahme ganzer Artikel oder substanzieller Teile sei nicht zulässig. Zweitverwertungen sollen zudem punktuell bleiben; eine systematische Nutzung fremder journalistischer Inhalte ist untersagt.

Journalistischer Wettbewerb bleibt uneingeschränkt

Ausdrücklich festgehalten ist im Memorandum, dass journalistischer Wettbewerb nicht eingeschränkt werden soll. Kritische Berichterstattung, die Überprüfung oder Widerlegung von Aussagen sowie eigene Anschlussrecherchen dürfen weder verhindert noch verzögert werden. Damit verbinde die Selbstverpflichtung die faire Anerkennung journalistischer Erstleistungen mit der Freiheit und Verantwortung unabhängiger Redaktionen.

Die teilnehmenden Medienunternehmen richten eine Kontaktstelle ein, über die mögliche Verstösse rasch angesprochen und geklärt werden können. Bei Konflikten gilt ein abgestuftes Verfahren: Zunächst erfolgt die direkte Kontaktaufnahme, danach bei Bedarf eine Klärung zwischen den redaktionellen Leitungen der beteiligten Medienhäuser. Erst bei anhaltender Uneinigkeit oder wiederholtem systematischem Fehlverhalten ist eine Konsultation auf Ebene des VSM vorgesehen. Gleichzeitig verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, die Grundsätze des Memorandums intern zu kommunizieren und deren Einhaltung über ihre redaktionellen Kanäle hinweg zu koordinieren.

Offen für die gesamte Medienbranche

Die Konferenz der Chefredaktor:innen unterstützt die Vereinbarung, um journalistische Leistungen zu schützen und ein Bewusstsein für die ethische Problematik der «Abschreiberei» zu schaffen. Das Memorandum versteht sich als dynamisches Regelwerk und soll mindestens alle zwei Jahre gemeinsam mit den teilnehmenden Medienunternehmen überprüft und bei Bedarf an technologische Entwicklungen und neue publizistische Standards angepasst werden.

Die Teilnahme steht allen Medienunternehmen offen, die sich zu den festgehaltenen Grundsätzen journalistischer Sorgfalt und Fairness bekennen – unabhängig von einer Mitgliedschaft beim VSM. Der Beitritt erfolgt durch eine formlose Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle des VSM.

Mehr Informationen zum Memorandum of Understanding sind auf der Website des Verlegerverbands verfügbar: https://www.schweizermedien.ch

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