APG|SGA: Generalversammlung stimmt Opting-up-Bestimmung zu

Die ausserordentliche Generalversammlung der APG|SGA hat einer selektiven Opting-up-Bestimmung in den Statuten zugestimmt. Damit ist eine Voraussetzung erfüllt, dass die NZZ ihre Beteiligung am führenden Out of Home Medienunternehmen der Schweiz von 25 Prozent auf 45 Prozent erhöhen kann.

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Quelle: zvg

An der ausserordentlichen Generalversammlung der APG|SGA vom 23. Januar 2026 stimmten die Aktionäre der von der NZZ beantragten Einführung einer selektiven Opting-up-Bestimmung in die Statuten mit 2’079’950 Ja-Stimmen gegen 319’613 Nein-Stimmen bei 4’939 Enthaltungen zu. Das übernahmerechtliche Erfordernis der Zustimmung durch die «Mehrheit der Minderheit» wurde erfüllt. Die Zustimmung der Mehrheit der Minderheit, das heisst die Mehrheit der Stimmen der an der Generalversammlung anwesenden oder vertretenen Minderheitsaktionäre, wurde mit 420’013 Ja-Stimmen gegen 319’613 Nein-Stimmen bei 4’939 Enthaltungen erreicht.

Mit diesem zustimmenden Entscheid folgten die Aktionäre der positiven Beurteilung des Verwaltungsrates, dessen unabhängige Mitglieder in einer Stellungnahme zuhanden der Aktionäre die Annahme des Antrags der NZZ empfohlen hatten. Die Gültigkeit der Opting-up-Bestimmung war zuvor mit Verfügung vom 11. Dezember 2025 von der Übernahmekommission unter gewissen Voraussetzungen bestätigt worden.

Bedingung für Erhöhung der NZZ-Beteiligung

Die ausserordentliche Generalversammlung war einberufen worden, nachdem die NZZ am 11. Dezember 2025 ein entsprechendes Begehren mit dem Antrag auf die Einführung der Opting-up-Bestimmung gestellt hatte. Die Einführung einer solchen Opting-up-Bestimmung ist eine Bedingung für den Vollzug der beiden Aktienkäufe der NZZ von JCDecaux SE und Pargesa Asset Management S.A., mit welchen die NZZ ihre Beteiligung an der APG|SGA von 25 Prozent auf 45 Prozent zu erhöhen beabsichtigt.

Mit dem zustimmenden Entscheid der Aktionäre werden die Statuten der Gesellschaft nun um eine Bestimmung ergänzt, wonach die NZZ von der Pflicht zur Unterbreitung eines Übernahmeangebots an alle Aktionäre beim Überschreiten des gesetzlichen Grenzwerts von 33⅓ Prozent der Stimmrechte der Gesellschaft befreit ist, solange sie nicht den höheren Schwellenwert von 49 Prozent der Stimmrechte überschreitet. Diese Befreiung kommt aber nur zur Anwendung, wenn die NZZ den Grenzwert von 33⅓ Prozent der Stimmrechte durch den Vollzug der Aktienkäufe von JCDecaux SE und Pargesa Asset Management S.A. überschreitet.

Vorbehaltlich der kartellrechtlichen Freigaben erwartet die NZZ den Vollzug der Transaktionen im zweiten Quartal 2026. APG|SGA ist an der SIX Swiss Exchange kotiert und deckt alle Bereiche der Aussenwerbung ab: auf Strassen und Plätzen, in Bahnhöfen, Flughäfen, Shoppingcentern, in den Bergen sowie in und an Verkehrsmitteln.

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