Armenhilfe für UEFA?

Gastkommentar Die Bundesbehörden täten gut daran, die UWG-Vorlage in aller Stille zu beerdigen, findet Hanspeter Kellermüller.

Gastkommentar Die Bundesbehörden täten gut daran, die UWG-Vorlage in aller Stille zu beerdigen, findet Hanspeter Kellermüller.Nach der WM ist vor der EM. Der kommende sportliche Grossanlass beschäftigt derzeit auch das Volkswirtschaftsdepartement. Man sorgt sich um die kommerziellen Rechte der UEFA und will dieser mit einem Gesetzesentwurf etwas unter die Arme greifen. Bis Mitte August lief die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dabei geht es um Massnahmen gegen das so genannte Schmarotzer-Marketing. Nicht-Sponsoren soll es verboten sein, sich im Umfeld einer Grossveranstaltung als kommerzielle Trittbrettfahrer zu gebärden. Es geht quasi um die EM-Wurst.Schon das Vorgehen der Bundesbehörden irritiert. Der Vernehmlassungsbericht beginnt mit den «Wünschen der UEFA», eine eigentliche Bedarfsanalyse fehlt. Die UEFA begründet die Notwendigkeit der Revision damit, dass sonst der Anreiz für offizielles Sponsoring abnehmen würde, was die Durchführbarkeit solcher Sportanlässe gefährde. Ein Blick auf die Marktentwicklung widerlegt dieses Argument: Die offiziellen Sponsoringbeiträge steigen laufend an, eine Änderung ist nicht in Sicht. Schon deshalb besteht kein Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Ausserdem könnten unlautere oder markenrechtlich relevante Anlehnungen im Bereich des Schmarotzer-Marketings bereits unter heutigem Recht untersagt werden.
Der Vorschlag macht auch volkswirtschaftlich keinen Sinn. Die Erfahrung zeigt, dass Bezugnahmen auf Grossanlässe den Wettbewerb und damit die Wirtschaft ankurbeln können. Selbst die Veranstalter profitieren von den vielfältigen Aktionen im Vor- und Umfeld von Grossereignissen. Ohne Panini & Co. gäbe es keinen gesellschaftlichen «Hype», der den enormen Marktwert dieser Veranstaltungen erst generiert. Und nur durch die Berichterstattung in den Medien stossen Sport- und Kulturveranstaltungen überhaupt auf ein interessiertes Publikum. Bei Grossveranstaltungen wie Fussballmeisterschaften werden dabei regelmässig spezielle Publikationen herausgegeben, die auf die entsprechenden Veranstaltungen Bezug nehmen. Eine solche Bezugnahme muss auch in Zukunft möglich sein und zwar nicht nur aus Gründen der Medienfreiheit, sondern auch aus wettbewerbspolitischen Überlegungen.
 
Unabhängig von diesen grundsätzlichen Einwendungen sind die vorgeschlagenen Normen auch in gesetzestechnischer Hinsicht mangelhaft. Sie sind durch ihre Unbestimmtheit jedenfalls nicht in der Lage, die angestrebte Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Vorlage hat bisher nur vernichtende Kritik geerntet. Möglicherweise ist man beim EVD gar nicht so unglücklich darüber. Dies gäbe einen guten Grund, die unnötige Reform in aller Stille zu beerdigen, ohne die UEFA zu brüskieren. Die Trauergemeinde wäre in diesem Fall nicht allzu gross.
Hanspeter Kellermüller ist Rechtskonsulent und designierter Geschäftsführer des Verbandes Schweizer Presse.

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