Kein Radio für Schawinski: Konzession bleibt bei Südostschweiz Radio AG

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Radiokonzession für das Gebiet «Südostschweiz – Glarus» bleibt bis 2034 bei Südostschweiz Radio. Roger Schawinski und Stefan Bühler, die mit der neu gegründeten Radio Alpin Grischa angetreten waren, erfüllen laut Gericht die Voraussetzungen nicht.

(Symbolbild: Keystone)

Ursprünglich wurde die Konzession für das Versorgungsgebiet im Frühjahr 2024 an Schawinskis Radio Alpin AG (in Gründung) vergeben. Daraufhin legte Südostschweiz Radio dagegen Beschwerde ein – mit Erfolg. Laut Bundesverwaltungsgericht BVGer erfüllte Schawinskis Sender nicht das vorgeschriebene Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden – ein Kriterium, das als Massstab für die journalistische Qualität dient.

Folglich wurde der Konzessionsentscheid des Uvek revidiert, Radio Alpin Grischa AG vom Konzessionsverfahren ausgeschlossen und die Konzession an die bisherige Inhaberin Südostschweiz Radio erteilt. Das Urteil ist endgültig und nicht anfechtbar.

Schawinskis Pläne für einen neuen Sender in Graubünden sind damit vorerst gescheitert. Die Initianten zeigen sich vom Gerichtsurteil «überrascht und enttäuscht», wie es in einer Meldung vom SRF heisst. Für Stefan Bühler sei das BVGer zu stark auf einen «absolut marginalen Punkt» eingegangen, wie er gegenüber Radio SRF sagt. Aspekte wie die höhere Punktzahl bei der Vergabe oder die Meinungs- und Angebotsvielfalt hingegen seien vernachlässigt worden.

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