Zu guter Letzt: Markenschutz für Schoggi-Rentier
Lindt & Sprüngli erhält Markenschutz für ein in Goldfolie verpacktes Schokoladen-Rentier. Das hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen. Die gleiche Schutzmöglichkeit blieb dem Nikolaus des Schokoladeherstellers verwehrt.
Lindt & Sprüngli erhält Markenschutz für ein in Goldfolie verpacktes Schokoladen-Rentier. Der Konzern hatte das Schoggi-Tier 2004 als dreidimensionale Marke angemeldet. Das Institut für geistiges Eigentum erachtete die Form aber als nicht schutzfähig, da sie zu wenig unterscheidungskräftig sei. Lindt & Sprüngli brachte auf ihrem Produkt daraufhin zusätzlich den Schriftzug «Lindt» an. Das Gesuch um Markeneintragung wurde trotzdem zurückgewiesen. Der Schokoladehersteller gelangte darauf an das Bundesverwaltungsgericht. Es hat Lindt & Sprüngli nun Recht gegeben: Das Rentier wirke durch seine spezielle Kopfform, die Geweihbemalung, die überlegte Farb- und Stilwahl sowie den Schriftzug «Lindt» insgesamt unterscheidungskräftig.
Andere Hersteller könnten durch den Markenschutz zwar nicht daran gehindert werden, ebenfalls goldene Schoggi-Rentiere zu verkaufen. Werde dagegen auch die Farbkombination, die Zeichnung und der Schriftzug nachahmt, solle sich Lindt & Sprüngli dagegen wehren können.
Was dem Rentier nun gewährt wird, blieb seinem Herr und Meister verwehrt. Im März hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dem goldenen Schoggi-Weihnachtsmann von Lindt & Sprüngli die Eintragung als Formmarke zu Recht verwehrt wurde.
Andere Hersteller könnten durch den Markenschutz zwar nicht daran gehindert werden, ebenfalls goldene Schoggi-Rentiere zu verkaufen. Werde dagegen auch die Farbkombination, die Zeichnung und der Schriftzug nachahmt, solle sich Lindt & Sprüngli dagegen wehren können.
Was dem Rentier nun gewährt wird, blieb seinem Herr und Meister verwehrt. Im März hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dem goldenen Schoggi-Weihnachtsmann von Lindt & Sprüngli die Eintragung als Formmarke zu Recht verwehrt wurde.
