Erstmals Mindestlöhne bei Privatradios und Privatfernsehen
Die Sozialpartner haben erstmals minimale Arbeitsbedingungen für die Programmschaffenden von Privatradios und Privatfernsehen vereinbart. Der Mindestlohn beträgt demnach 4800 Franken im Monat mit einem 13. Monatslohn. Zudem besteht ein Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien im Jahr.

Der Mindestlohn gilt für ausgebildete und fest angestellte Beschäftigte. Künftig entrichten die Sozialpartner auf den gesamten Lohn ohne Koordinationsabzug Pensionskassenbeiträge. Während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs bezahlen die Arbeitgeber den vollen Lohn.
Zudem können Programmschaffende urheberrechtlich geschützte Beiträge neu in Wettbewerben einreichen und sie zwei Wochen nach der Erstausstrahlung auf der eigenen, nicht kommerziellen Internetseite veröffentlichen. Hintergrund für die Vereinbarung ist gemäss der Arbeitnehmervertretung die Neukonzessionierung der privaten Radio- und TV-Sender. (SDA)
