Zu guter Letzt: Saufen, bis der Gesetzgeber kommt

Werbeverbote für Alkoholika haben zur Zeit wieder Hochkonjunktur. Dabei ist es sehr aufschlussreich, dass solche Verbote auch dann implementiert werden, wenn sie gar nichts nützen.

Weitreichende Werbeverbote für Alkoholika in elektronischen Medien haben bei den Gesetzgebern zur Zeit wieder Hochkonjunktur. In Frankreich hat diese Woche die Nationalversammlung einen Gesetzesentwurf abgesegnet, der den Verkauf von Alkohol an Jugendliche restriktiver handhaben will. Im selben Atemzug hat das Parlament weitreichende Beschränkungen für Alkoholwerbung im Internet angenommen. Hintergrund ist die (vermeintliche oder tatsächliche) Zunahme von exzessiven Trinkgelagen unter Jugendlichen.
In der Schweiz hat sich nächste Woche der Ständerat mit einer ähnlichen Gesetzesvorlage auseinanderzusetzen. So wird er im Rahmen des Media-Abkommens auch das Thema Werbung für leichte Alkoholika diskutieren, wobei die vorberatende Fernmeldekommission des Stöckli beantragt hat, Werbung für Bier, Sauren Most und Wein in allen elektronischen Medien zu verbieten.
In einem Schreiben wehrt sich die Interessengemeinschaft elektronische Medien (IGEM) gegen diesen Vorstoss. Da das Media-Abkommen noch nicht abgeschlossen sei, sei es noch offen, ob sich auch die ausländischen Werbefenster an die Schweizer Regelungen zu halten hätten. Falls nicht, würden die Schweizer Medien durch solche Verbote benachteiligt.
Zudem schreibt die IGEM, Werbung für Alkohol habe keinen Einfluss auf das Trinkverhalten der Bevölkerung. Dies zeigten die Beispiele Deutschland und Finnland. In Deutschland sinke der Alkoholkonsum bei wenig restriktiven Alkohol-Werbegesetzen seit Jahren ab, in Finnland hingegen steige der Konsum trotz restriktiver Werbegesetze ebenfalls seit Jahren an.
Zusammenfassend kann man über die jüngste Welle von Alkohol-Werbeverboten also sagen: Die Werbebranche wird für etwas abgestraft, das sie nicht verursacht hat, der Gesetzgeber erlässt Gesetze, die nichts nützen, und die Jugendlichen saufen sowieso weiter. Grosse Oper.

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