
Wie lässt sich unabhängiger Lokaljournalismus in der Region stärken? Mit dieser Frage beschäftigten sich Vertreterinnen und Vertreter aus Gemeinden, Medien, Wissenschaft, Verbänden und Stiftungen am 9. September in Rikon. Am Themenanlass des Gemeindepräsidienverbandes (GPV) Bezirk Winterthur waren sämtliche zehn in der Region aktiven Medien vertreten. Die Zukunft des Lokaljournalismus steht damit weit oben auf der Agenda der Region – der GPV wird das Thema an seiner Herbstversammlung vom fünften November weiterverfolgen.
Die unabhängige lokale Berichterstattung steht zunehmend unter Druck. Medienkonzentration und zentralisierte Redaktionen, der Abbau lokaler Kapazitäten, die Zusammenlegung von Titeln sowie sinkende Einnahmen aus Inseraten und Abonnementen führen dazu, dass immer weniger lokal differenziert berichtet wird. Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Medien selbst: Ein starker Lokaljournalismus gilt als wichtige Voraussetzung für informierte politische Debatten und ein funktionierendes föderalistisches Milizsystem.
Vor diesem Hintergrund hat der GPV Bezirk Winterthur am neunten September 2026 Vertreterinnen und Vertreter aus Gemeinden, Medien, Wissenschaft, Verbänden und Stiftungen zu einem Themenanlass nach Rikon eingeladen. Gemeinsam diskutierten sie, wie der unabhängige Lokaljournalismus in der Region gestärkt werden kann. Organisiert wurde der Anlass von Manfred Leu, Gemeindepräsident Seuzach, gemeinsam mit Prof. Dr. Vinzenz Wyss. Gastgeberin war die Gemeinde Zell.
«Es ist ein Alarmzeichen, wenn sogar die von den Medien kritisch zu beobachtende Politik die Folgen der schwindenden lokalen Berichterstattung beklagt», sagt Vinzenz Wyss, Professor für Journalistik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW, zur demokratiepolitischen Bedeutung des Lokaljournalismus.
Vertreter sämtlicher in der Region aktiver Medien sind der Einladung gefolgt: Spatz News, Tele Z, Wnti.ch, Top Medien, die Elgger/Aadorfer Zeitung, die Winterthurer Zeitung, der Tages-Anzeiger, Radio Stadtfilter, die Andelfinger Zeitung und das SRF Regionaljournal Zürich Schaffhausen. Damit floss ein breites Spektrum unterschiedlicher Medienformen und publizistischer Perspektiven in den Austausch ein.
«Lokaljournalismus hält den Austausch und den Informationsfluss lebendig und trägt zur Meinungsbildung einer vielfältigen Bevölkerung bei. Davon lebt unsere Demokratie, der wir Sorge tragen müssen», sagt Maja Reding Vestner, Gemeindepräsidentin Neftenbach und Präsidentin des GPV Bezirk Winterthur.
Prof. Dr. Vinzenz Wyss erläuterte die demokratische Bedeutung des Lokaljournalismus und das Marktversagen bei dessen Finanzierung. Prof. Dr. Guido Keel, Leiter Institut für Angewandte Medienwissenschaft, ZHAW, beleuchtete auf Grundlage der Präsentation von RA Manuel Bertschi die Möglichkeiten und Grenzen der Medienförderung aus juristischer Sicht. Nina Graf, ehemalige Co-Geschäftsführerin von We.Publish, stellte die gemeinsame Infrastruktur für unabhängige Medien und das Projekt «Dorfkönig» für hyperlokale Nachrichten vor. Nicolas Bernet, Projektleiter Medienförderstrategie Kanton St. Gallen, berichtete über die Erfahrungen und Überlegungen aus seinem Kanton.
Im anschliessenden «World Café» diskutierten die Teilnehmenden, welche Unterstützungsmöglichkeiten realistisch und politisch tragfähig sind, ohne die journalistische Unabhängigkeit zu gefährden.
Als zentrale Erkenntnisse aus dem Anlass lassen sich festhalten: Der Lokaljournalismus ist von einem Marktversagen betroffen, da sich über Werbeeinnahmen und Abonnemente nicht genügend unabhängige lokale Berichterstattung finanzieren lässt, obwohl diese einen hohen gesellschaftlichen Nutzen hat. Lokaljournalismus gilt zudem als demokratierelevant: Er ermöglicht unabhängige Information, Kritik und Kontrolle und schafft Grundlagen für lokale Wahl- und Abstimmungsentscheide, darüber hinaus stärkt er den Zusammenhalt in den Gemeinden. Förderung muss schliesslich die journalistische Unabhängigkeit wahren – diskutiert wurden verschiedene direkte und indirekte Ansätze, wobei klare Kriterien und die Trennung zwischen Finanzierung und redaktionellen Entscheidungen als entscheidend gelten.
Die Ergebnisse wurden abschliessend in einer Paneldiskussion eingeordnet. Unter der Moderation von Jakob Bächtold, Geschäftsführer von House of Winterthur, diskutierten Claudia Kratochvil, Direktorin des Schweizerischen Gemeindeverbands, Andreas Zoller, Leiter Public Affairs beim Verlegerverband Schweizer Medien, Prof. Dr. Guido Keel, Leiter Institut für Angewandte Medienwissenschaft, ZHAW, sowie Rebecca Vermot, Vorsitzende der Fachkommission Medien der Volkart Stiftung und ehemalige Journalistin. Im Zentrum standen die praktische, politische und finanzielle Umsetzbarkeit möglicher Massnahmen sowie das weitere Vorgehen.
Der GPV Bezirk Winterthur sieht Bedarf für eine aufeinander abgestimmte indirekte Förderung auf den Ebenen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Er wird die Erkenntnisse aus der Veranstaltung auswerten und das Thema an seiner Herbstversammlung vom fünften November 2026 weiterverfolgen. Bis dahin sollen mögliche Massnahmen zur Zukunftssicherung des Lokaljournalismus auf Gemeindeebene vertieft betrachtet werden. Dabei geht es zunächst darum, die diskutierten Ansätze zu konkretisieren und ihren möglichen Beitrag zur unabhängigen lokalen Berichterstattung besser einzuschätzen.
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Seit anderthalb Jahren führt Pia Guggenbühl den Verlegerverband Schweizer Medien. Sie vertritt Ringier, TX Group, CH Media und die NZZ, dazu rund 60 kleine Verlage. Die Ausgangslage kennt sie genau: 2010 betrug der Print-Werbemarkt in der Schweiz noch 3 Milliarden Franken, heute sind es 650 Millionen. Ein Minus von 78 Prozent.
Das drängendste Thema der Folge ist die künstliche Intelligenz. KI-Anbieter wie Google oder OpenAI saugen journalistische Inhalte ab und geben sie als eigene Antworten aus, «ungefragt, unbezahlt», wie Guggenbühl sagt. Die Klicks auf die Seiten der Verlage bleiben aus. Was bei der klassischen Suche mit der Zero-Click-Rate begann, verschärft sich mit den KI-Antworten massiv.
Guggenbühl zitiert den Verleger der New York Times, den sie am Kongress des Weltverlegerverbands in Marseille erlebt hat: Wenn KI-Anbieter Chips brauchen, kaufen sie diese ein. Ingenieure erhalten gute Löhne, für Strom wird bezahlt. Nur der Inhalt wird gratis abgezogen. Ringier-CEO Marc Walder nennt das «den grössten Diebstahl aller Zeiten» – zu Recht, sagt Guggenbühl.
Andere Länder gehen den Weg der Gerichte, die New York Times führt in den USA millionenteure Klagen. Die Schweiz setzt auf Regulierung mit Augenmass. Das Parlament hat eine Motion von Ständerätin Petra Gössi angenommen, die den Schutz des geistigen Eigentums auch gegenüber KI-Anbietern verlangt – diese geht jetzt in die Umsetzung. Der Widerstand war beträchtlich: Kommissionsmitglieder berichteten Guggenbühl, sie hätten noch nie ein so intensives Lobbying erlebt.
Der Verband kämpft dabei nicht allein. In der KI-Allianz Kreativwirtschaft stehen Musik, Literatur und Film an der Seite der Verlage. International läuft der Austausch mit der European News Publishers Association und dem Weltverlegerverband WAN-IFRA. Guggenbühl verweist zudem auf Deutschland, wo Google für rufschädigende KI-Antwirten zur Verantwortung gezogen wurde. Und sie begrüsst, dass die SRG ihre Inhalte für KI-Anbieter sperren will.
Marc Walder, CEO von Ringier, hatte kürzlich prognostiziert, in der digitalen Welt würden nur 20 Minuten, Blick und NZZ ökonomisch überleben. Pia Guggenbühl hat Verständnis für die Prognose von Walder, aber widerspricht: Die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie und ihrem Föderalismus brauche Medienvielfalt, gerade die rund 60 kleinen Verlage im Verband – und der Verband werde sich dafür einsetzen, dass die Prognose nicht eintrete.
Denn gerade die VOX-Nachwahlbefragungen zeigen regelmässig, dass sich Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor Abstimmungen nach wie vor allem über das Abstimmungsbüchlein und gedruckte Publikationen als erste Quellen informieren. Dass es in zehn Jahren nur noch drei wichtige private Medientitel gibt, hält sie für «unrealistisch».
Im Gespräch geht es ausserdem um die Werbemarktkampagne «Glaubwürdigkeit wirkt besser», entwickelt mit Jung von Matt, um die 46 Prozent Newsdeprivierten in der Schweiz, um Medienkompetenz an Schulen und um Guggenbühls politisches Doppelleben als Gemeinderätin und Finanzvorsteherin von Küsnacht.
Der ComSumCast wird vom Zürcher Presseverein und der Zürcher PR-Gesellschaft finanziert – aufgenommen und produziert bei Castalavista von Christoph Soltmannowski. Die Folge ist auf Apple Podcasts und als Videocast auf YouTube und Spotify verfügbar.
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Die Übernahme der Livesystems AG durch die Schweizerische Post beschäftigt die Schweizer Behörden und Gerichte seit mehreren Jahren. Nun hat das Bundesgericht die Zuständigkeit der PostCom für die Prüfung der Übernahme bestätigt. Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien am 28. August 2026 eröffnet.
Konkret muss die PostCom prüfen, ob die Übernahme von Livesystems im Jahr 2021 im Rahmen des gesetzlich zulässigen Unternehmenszwecks der Schweizerischen Post nach Art. 3 des Postorganisationsgesetzes (POG) erfolgt ist.
Das Bundesgericht bestätigte zudem, dass direkt betroffene Konkurrentinnen im entsprechenden PostCom-Verfahren Parteistellung haben. Damit kann auch die Goldbach Neo OOH AG ihre Interessen im Verfahren geltend machen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Übernahme der Livesystems AG, die im Bereich der digitalen Aussenwerbung tätig ist, durch die Schweizerische Post im Jahr 2021. In der Folge erhob die Goldbach Neo OOH AG eine Aufsichtsbeschwerde bei der PostCom. Die Kommission trat 2022 nicht auf die Beschwerde ein.
Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde 2024 gut und wies die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die PostCom zurück. Die Schweizerische Post zog den Entscheid anschliessend ans Bundesgericht weiter.
Mit Urteilen vom 26. Mai 2026 wies das Bundesgericht die Beschwerden der Post ab. Die entsprechenden Urteile tragen die Geschäftsnummern 2C_8/2025 und 2C_9/2025. Mit der nun erfolgten schriftlichen Eröffnung der Urteilsbegründung ist der Entscheid den Parteien vollständig zugänglich.
Der Branchenverband AWS Aussenwerbung Schweiz begrüsst den Entscheid. Der Verband vertritt unter anderem die Interessen der Goldbach Neo OOH AG und sieht in dem Urteil eine Klärung der bisher umstrittenen Zuständigkeit der PostCom.
Markus Ehrle, Präsident von AWS Aussenwerbung Schweiz, fordert eine rasche Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids: «Die Post kann sich der längst überfälligen Kontrolle nicht länger mit endlosen, fruchtlosen Einsprachen und Rekursen entziehen.»
Aus Sicht des Verbands sollte die PostCom nun zeitnah prüfen, ob die Übernahme von Livesystems mit dem gesetzlichen Zweck der Post vereinbar ist. Gleichzeitig fordert AWS, dass die Post ihre Aktivitäten in wettbewerbsintensiven Bereichen wie der Aussenwerbung drosselt und auf eine Quersubventionierung solcher Aktivitäten verzichtet.
Der Bundesgerichtsentscheid fällt in eine laufende Revision der Postgesetzgebung. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Postgesetzes (PG) und des Postorganisationsgesetzes (POG) eröffnet. Die Vernehmlassung läuft bis zum 15. Oktober 2026.
Dabei geht es unter anderem um die künftige Ausgestaltung des Tätigkeitsbereichs der Schweizerischen Post. AWS Aussenwerbung Schweiz kündigt an, die Erkenntnisse aus dem Bundesgerichtsentscheid in die laufenden Gesetzgebungsarbeiten einzubringen.
Parallel befasst sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) mit der parlamentarischen Initiative Grossen (23.462), die einen weitergehenden Rechtsschutz für betroffene Unternehmen vorsieht.

An der diesjährigen Mitgliederversammlung von KS/CS Kommunikation Schweiz in Bern machte Verbandspräsident Jürg Bachmann deutlich, wie stark der politische Druck auf die Schweizer Werbebranche gestiegen ist. Aktuell sind 79 werberelevante politische Vorstösse hängig – ein Zeichen, das die Branche zum Handeln zwingt.
Bei der 101. Mitgliederversammlung mit rund 50 Teilnehmenden unterstrichen die Mitglieder von KS/CS ihr Bekenntnis zu verantwortungsvoller und transparenter Kommunikation. Die politische Interessenvertretung bleibt ein zentraler Schwerpunkt der Verbandsarbeit. KS/CS verfolgt regulatorische Entwicklungen auf allen Ebenen systematisch, analysiert deren Auswirkungen auf die Branche und erarbeitet in enger Abstimmung mit dem Vorstand fundierte Positionen – insbesondere mit Blick auf freien Marktzugang und die Wahlfreiheit der Konsument:innen.
Gregor Rutz, Nationalrat und Präsident der Parlamentarischen Gruppe «Markt und Werbung», brachte die Kernbotschaft des Abends auf den Punkt: «Wer qualitatives Wachstum möchte, muss sich für die Werbung einsetzen. Diese ist auch Ausdruck des liberalen Rechtsstaats und ein wichtiger Teil der Kommunikationsfreiheit.» Rutz wies darauf hin, dass Werbeverbote die Demokratie unbemerkt in Frage stellen würden.

Auch der Schweizer Weinhändler und Weinfachjournalist Philipp Schwander hob in seinem Grusswort die Wichtigkeit eines liberalen Marktes hervor: «Immer wie mehr Richtlinien von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stehen dieser freien Marktwirtschaft im Weg.»
Dank der Unterstützung seiner Mitglieder konnte sich der Verband im vergangenen Jahr bei 24 parlamentarischen Diskussionen sowie sechs Vernehmlassungen aktiv einbringen und die Positionen der Branche weitgehend erfolgreich vertreten.
Andrea Masüger, Präsident des Verlegerverbandes Schweizer Medien (VSM), beleuchtete in seinem Kurzreferat die strukturellen Herausforderungen für den Schweizer Werbemarkt. Internet und Social Media hätten die Werbung in der Schweiz grösstenteils ins Ausland verschoben: Dreiviertel des Online-Werbevolumens fliesst heute nach Kalifornien und China. Dieser Umsatz fehle der Schweizer Werbewirtschaft.

Masüger sieht durch die künstliche Intelligenz eine weitere Verschärfung des Problems: «Mit der künstlichen Intelligenz (KI) verschärft sich das Problem, weil auch journalistische Inhalte abgesogen werden. Doch KI trifft nicht nur die Medienbranche, sondern wird auch bei der klassischen Werbung zu einer höchst ungemütlichen Entwicklung führen.»
Roland Ehrler, Vize-Präsident der Stiftung für Werbestatistik, präsentierte zum Abschluss der Versammlung die neusten Zahlen: Insgesamt nahmen die Netto-Werbeumsätze im Vergleich zum Vorjahr leicht ab. Umsatzsteigerungen verzeichneten die Bereiche Aussenwerbung, Kinowerbung, Onlinewerbung sowie Werbeartikel. Alle anderen Mediengattungen – Print, TV und Radio – konnten ihre Umsätze gegenüber dem Vorjahr nicht erhöhen.

Die Mitglieder stimmten allen Anträgen des Vorstands zu und hiessen die Jahresrechnung gut, die mit einer schwarzen Null abschliesst. Neu in den Vorstand gewählt wurde Roger Baur, Inhaber der Netprofit GmbH. Baur ist Mitgründer der IAB Switzerland Association und war elf Jahre deren Geschäftsführer.
Weitere Informationen zu KS/CS Kommunikation Schweiz sind zu finden unter: https://www.ks-cs.ch
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Am Swiss Media Forum in Zürich hat die Schweizer Medienbranche am 7. Mai 2026 den KI-Kodex Schweizer Medien vorgestellt. Das Regelwerk schafft gemeinsame Grundsätze für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Schweizer Publizistik. Zahlreiche Medienverbände und -unternehmen tragen die Selbstregulierung mit, darunter SRG SSR, Keystone-SDA sowie der Verlegerverband Schweizer Medien. Ergänzend dazu soll die WEMF ein AI-Audit und ein Qualitätslabel lancieren.
Andrea Masüger, Präsident des Verlegerverbands Schweizer Medien (VSM), bringt die Motivation auf den Punkt: «Vertrauen ist das höchste Gut der Medien. Die rasante Entwicklung von KI stellt die Medienbranche vor grosse Herausforderungen und eröffnet zugleich Chancen. Um das Vertrauen zu sichern und zu stärken, haben die Schweizer Medienunternehmen gemeinsam einen branchenweiten KI-Kodex erarbeitet.»
Der KI-Kodex Schweizer Medien wird von einer breiten Allianz mitgetragen: Neben dem Verlegerverband Schweizer Medien sind Médias Suisses, Media Svizzeri, SRG SSR, Keystone-SDA, der Verband Schweizer Privatradios VSP, der Verband Schweizer Privatfernsehen VSPF sowie der Verband der Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse beteiligt. Das MAZ – Institut für Journalismus und Kommunikation – begrüsst das Vorhaben.
Der Kodex orientiert sich als Selbstregulierungsinstrument an der Konvention des Europarats zur Künstlichen Intelligenz, die der Bundesrat ratifizieren will. Ein zentrales Prinzip: Medienunternehmen und ihre Mitarbeitenden bleiben stets verantwortlich für veröffentlichte redaktionelle Inhalte – unabhängig davon, ob diese von Menschen erstellt oder mit Hilfe von KI-Systemen generiert, bearbeitet oder distribuiert wurden.
Pia Guggenbühl, Direktorin des VSM, unterstreicht die Breite der Unterstützung: «Die Energie und Bereitschaft der Branche für eine gemeinsame Lösung illustriert: Das Thema beschäftigt sehr. Dass der nun vorliegende KI-Kodex so breit abgestützt ist, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.»
Der KI-Kodex stützt sich laut Hanspeter Kellermüller, CEO von Keystone-SDA, auf vier Grundsätze: Anwenderkenntnisse, Schutz demokratischer Prozesse, Datenschutz und Transparenz. Ergänzend gelten verbindliche Kennzeichnungspflichten. Susanne Wille, Generaldirektorin der SRG, hält fest: «Es ist entscheidend, dass sich die Menschen in der Schweiz auf die Schweizer Medien verlassen können. Mit dem KI-Kodex schaffen wir die gemeinsame Basis, damit der Einsatz von künstlicher Intelligenz transparent und nachvollziehbar bleibt.»
Der Kodex gilt für den Einsatz von KI-Systemen von Medienunternehmen, die publizistische Inhalte nach journalistischen Grundsätzen herstellen, verlegen, ausstrahlen oder sonstwie vertreiben – soweit der Einsatz direkten Einfluss auf die öffentlich wahrnehmbare Publizistik hat. Er ist als lebendiges Dokument konzipiert und soll periodisch sowie bei veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden können.
Zur Sicherstellung der Umsetzung ist ein zweistufiger Melde- und Prüfmechanismus vorgesehen: KI-Meldestellen auf Unternehmensebene dienen als erste Instanz für Fragen oder Beschwerden. Eine unabhängige KI-Ombudsstelle fungiert als zweite Instanz für schwerwiegende oder nicht einvernehmlich gelöste Fälle. Die Ombudsstelle soll jährlich einen Transparenz- und Umsetzungsbericht veröffentlichen. Allen Akteuren der Medienbranche steht eine Teilnahme am Kodex grundsätzlich offen.
Parallel dazu hat die unabhängige Audit- und Forschungsorganisation WEMF mit dem Responsible AI-Audit eine neue Zertifizierung und ein Qualitätslabel entwickelt, das allen Medien in der Schweiz offenstehen soll. Medienhäuser können ihren verantwortungsvollen Umgang mit KI durch jährliche Auditierung kontinuierlich verbessern und gegenüber dem Publikum sowie den Marktpartnern mit Zertifikat und Label belegen. Die WEMF will in den nächsten Wochen detaillierter zu dieser neuen Branchenlösung informieren.
Weitere Informationen zum KI-Kodex sowie das Betriebsmodell sind über den Verlegerverband Schweizer Medien abrufbar: https://www.schweizermedien.ch
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An der Branchenkonferenz der Medienschaffenden hat syndicom am 28. April 2026 der Branchenvereinbarung Presse zur Regelung der Mindestarbeitsbedingungen zugestimmt. Die kollektive Vereinbarung sei ein Kompromiss, der in zahlreichen Verhandlungsrunden mit dem Verlegerverband VSM erreicht worden sei, heisst es in der Mitteilung. Nach zwei Jahrzehnten ohne verbindliche kollektive Regelung – geprägt von Sparrunden und Massenentlassungen – soll die Vereinbarung dringend notwendige Mindeststandards für die Branche schaffen.
Die Branchenvereinbarung Presse verpflichte die unterzeichnenden Verlage erstmals seit Jahrzehnten zur Einhaltung verbindlicher Mindeststandards, so syndicom. In einem Arbeitsmarkt, der bisher von Lohndruck, Unsicherheit und permanentem Personalabbau geprägt war, stelle das einen wichtigen Schritt aus dem vertragslosen Zustand dar.
Besonders spürbar seien die Verbesserungen für Berufseinsteiger:innen. Die vereinbarten Einstiegslöhne lägen über dem bisherigen Niveau und korrigierten einen Teil der strukturellen Unterbezahlung junger Medienschaffender. Stephanie Vonarburg, Leiterin Sektor Medien und Vizepräsidentin von syndicom, formuliert es so: «Ein kollektiver Vertrag muss zuerst dort ansetzen, wo der Druck am grössten ist: bei den tiefsten Löhnen und den schwächsten Arbeitsverhältnissen. Eine Branche hat nur eine Zukunft, wenn sie für den Nachwuchs attraktiv bleibt. Mit der Branchenvereinbarung erwarten wir für rund 20 Prozent der potenziell Unterstellten konkrete Verbesserungen bei den Einstiegslöhnen.»
Die Vereinbarung schaffe damit ein Fundament, auf dem weitere Verbesserungen aufgebaut werden könnten, und verhindere weitere Rückschritte bei den Arbeitsbedingungen.
Trotz dem wichtigen Schritt bleibe die Branchenvereinbarung in einem zentralen Punkt hinter den Forderungen von syndicom zurück. Der grösste Kritikpunkt betreffe die Honorare für freie Medienschaffende: Diese seien nicht verbindlich festgelegt, sondern sollen lediglich «angemessen» sein. Angesichts der Tatsache, dass freie Medienschaffende die Folgen des vertragslosen Zustands besonders stark zu spüren bekommen hätten, sei das ungenügend. Immerhin habe syndicom eine grundsätzliche Anerkennung der Notwendigkeit angemessener Honorare verhandeln können.
Vonarburg betont: «Die Honorare für die Freischaffenden müssen reguliert und verbessert werden. Ein Tagessatz unter 550 Franken ist nicht angemessen, davon können sie nicht leben. Das wird in jedem Handwerks-Beruf anerkannt, das muss auch in der Medienbranche wieder zum Mindest-Standard werden. Dafür braucht es aber noch viel Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung.»
Nach dem Entscheid von syndicom ist nun der VSM an der Reihe: Er entscheidet am 7. Mai über seine Zustimmung. Mit einer öffentlichen Mitteilung vom 22. April habe das Präsidium des VSM den Weg dazu frei gemacht. Auch impressum habe erklärt, sich anzuschliessen. Damit die Branchenvereinbarung in Kraft tritt, müssen genügend Verlage diese unterzeichnen, damit mindestens 3’000 Beschäftigte vertragsunterstellt sind – das entspricht gemäss dem vereinbarten Quorum drei Vierteln der potenziell Unterstellten.
Die Branchenvereinbarung Presse ist auf drei Jahre nach Inkrafttreten bis 2029 befristet. Jährlich wollen die Sozialpartner die Umsetzung gemeinsam überprüfen und beabsichtigen zudem deren Weiterentwicklung. Die Vereinbarung gelte damit als erster Schritt in Richtung eines veritablen Gesamtarbeitsvertrags.
Vonarburg, die syndicom als Verhandlungsleiterin vertrat, ist überzeugt: «Ein neuer GAV muss dort ansetzen, wo die aktuelle Vereinbarung keine Fortschritte und keine Lösungen bringt: bei verbindlichen Mindesthonoraren, bei einer Lohnentwicklung für alle, beim Schutz vor Entlassungen und bei dauerhaft fairen Arbeitsbedingungen für alle Medienschaffenden, ob festangestellt oder frei.»
Weitere Informationen zu syndicom und seinem Engagement für Medienschaffende: https://www.syndicom.ch
]]>Die Mediennutzung hat sich fundamental verändert: Weg vom linearen Fernsehen, hin zu On-Demand-Angeboten. Mit 38 Millionen Streamingstunden im Jahr 2024 verzeichnet SRF ein Rekordwachstum. Die Transformation zur Streaming-Plattform «Play SRF» war dabei essenziell, um das Publikum im digitalen Zeitalter zu erreichen.
Wappler musste in sieben Jahren rund 80 Millionen Franken einsparen. Trotz dieses Drucks betont sie die Wichtigkeit von Gestaltungswillen: «Vertraue der Irritation» – Zweifel seien oft der nötige Antrieb für Innovation. Schmerzhafte Programmschnitte waren unumgänglich, um Ressourcen für die digitale Zukunft freizuspielen
Angesichts politischer Initiativen warnt Wappler vor einer Schwächung der SRG. Der Service Public fungiert als gesellschaftlicher Kitt, gerade in der fragmentierten Schweiz. Massive Gebührenkürzungen würden zur Zentralisierung führen und die regionale Vielfalt sowie kostspielige Infrastrukturen für Sport-Events wie das Lauberhornrennen gefährden.
Nach ihrem Ausscheiden bei SRF wird Wappler in den neu geschaffenen Medienrat in Deutschland berufen. Dort wird sie die Auftragserfüllung von ARD, ZDF und Deutschlandradio bewerten und ihre Expertise an der Schnittstelle von Medien und Gesellschaft einbringen.

Journalist und Moderator Reto Lipp spricht im ComSumCast mit wegweisenden Köpfen aus der Schweizer Medien- und Kommunikationsbranche.
Den ComSumCast gibt es in Video- und Audioversion auf Spotify und Youtube sowie in Audio-Version auf Apple Podcasts und auf den grössten weiteren Podcast-Plattformen.
Produziert von Tablecast / Christoph Soltmannowski / Soltmannowski Kommunikation GmbH. http://www.solt.ch
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Schweizer Unternehmen zahlen heute jährlich 180 Millionen Franken an die SRG. Das Gewerbe kritisiert diese Abgabe als unfaire und rechtswidrige Doppelbelastung. Ihre Abschaffung würde Mittel freisetzen für Investitionen in reale Werte: In Lehrlingsausbildung, Weiterbildung der Mitarbeitenden oder Cybersecurity. Davon profitiere die ganze Schweiz, schreibt der Gewerbeverband in einer Mitteilung.
Schweizer Unternehmen tragen bei der Finanzierung der SRG laut Gewerbeverband eine unverhältnismässige Doppelbesteuerung: Mitarbeitende bezahlen privat über ihren Haushalt die Serafe-Gebühr, während Unternehmen zusätzlich eine umsatzabhängige Medienabgabe an die SRG entrichten müssen – unabhängig davon, ob SRG-Angebote im Betrieb genutzt werden. Die Abgabe sei faktisch eine Steuer und verstosse gegen das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und gegen das Willkürverbot.
Besonders betroffen sind KMU mit hohen Umsätzen und tiefen Margen. Pierre Daniel Senn, Garagist und Vizepräsident des Schweizerischen Gewerbeverbands (sgv), sagt: «Diese unfaire Steuer muss jetzt weg. Wir bezahlen heute ein Vielfaches dessen, was wir vor zehn Jahren bezahlt haben.» Auch Daniela Schneeberger, Vizepräsidentin des sgv und Treuhänderin, kritisiert die Abgabe: «Das ist eine unfaire Steuer – zumal das Bundesgericht klar entschieden hat, dass sie rechtswidrig ist.»
Fabio Regazzi, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes und Inhaber eines Metallbauunternehmens mit Lernenden, betont die Dimension der Belastung: «Es soll mir jemand erklären, warum wir Unternehmer jährlich 180 Millionen Franken an die SRG bezahlen sollen, nachdem wir SRG nicht konsumieren. Ich beispielsweise würde die mehreren tausend Franken, die unser Unternehmen jährlich an SRG-Steuer bezahlt, lieber in die Lehrlingsbetreuung oder in Weiterbildung der Mitarbeitenden investieren. Das wäre eine wertvolle Investition und darum ist für mich völlig klar: fürs Gleiche 2 x zahlen ist zu viel, 1 x zahlen ist genug!»
Bereits 2019 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die degressive Tarifgestaltung der SRG für Unternehmen verfassungswidrig ist. Die Initiative «200 Franken sind genug!» beseitigt den verfassungswidrigen Zustand, entlastet Unternehmen vollständig und senkt die Serafe-Gebühr für Haushalte von CHF 335.- auf CHF 200.-. Damit wird die aktuell weltweit höchste TV- und Radioabgabe gesenkt. Dabei werden weder die SRG noch der Service Public abgeschafft. Der SRG würden auch nach Annahme der Initiative weiterhin fast eine Milliarde Franken zur Verfügung stehen.
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Das Forschungszentrum Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) legt in seinem aktuellen Jahrbuch Qualität der Medien 2025 brisante Erkenntnisse vor: KI-Chatbots wie ChatGPT und Perplexity nutzen in erheblichem Umfang journalistische Inhalte als Quellen – und das ohne Vergütung der Medienhäuser.
Bei Fragen zu aktuellen Ereignissen und Nachrichten ist der Journalismus der wichtigste Quellentyp: ChatGPT greift zu 73,2 Prozent und Perplexity zu 66,5 Prozent auf journalistische Quellen zurück. Besonders bei Schweizer Themen sind die hiesigen Medien zentral – sie machen bei ChatGPT 36,7 Prozent und bei Perplexity sogar 47,1 Prozent der Quellen aus.
«Die fög-Ergebnisse sind brisant und unterstreichen unsere Forderung nach einer verbindlichen KI-Regulierung», betont Andrea Masüger, Präsident des Verlegerverbands Schweizer Medien (VSM). VSM-Direktorin Pia Guggenbühl ergänzt: «KI-Anbieter tun dies unerlaubt und unbezahlt, ohne die Verlage für ihre Leistung zu vergüten.» Besonders problematisch: Jede zehnte KI-Antwort enthält fehlerhafte Informationen.
Das Jahrbuch dokumentiert zudem einen besorgniserregenden Trend: Der Anteil der Newsdeprivierten in der Schweizer Bevölkerung ist 2025 auf 46,4 Prozent gestiegen. VSM-Vizepräsidentin Ladina Heimgartner sieht dennoch Grund für Optimismus: «Den 46 Prozent Newsdeprivierten stehen 54 Prozent Menschen gegenüber, die nach wie vor professionelle Medien nutzen und schätzen – also immer noch sehr viele, die den vollen Einsatz von uns als Medienschaffenden verdienen.»
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Mit diesem Schritt setzt der Bundesrat eine vom Parlament im März 2025 beschlossene Massnahme um. Sie geht auf die parlamentarische Initiative 22.423 Bulliard-Marbach zurück, die eine Stärkung der unabhängigen Presse in der Schweiz zum Ziel hat. Die zusätzliche Unterstützung soll insbesondere kleinen und mittelgrossen Zeitungsverlagen zugutekommen, die im regionalen und lokalen Raum eine zentrale Informationsfunktion übernehmen.
Aktuell profitieren 143 Tages- und Wochenzeitungen von der indirekten Förderung in Form von Zustellermässigungen. Diese Bedingungen bleiben unverändert. Neu vorgesehen ist jedoch, dass künftig auch die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen subventioniert werden soll. Dafür sind Anpassungen an der Postverordnung (VPG) erforderlich, weshalb diese Regelung erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt wird. Vorgesehen sind dafür maximal 25 Millionen Franken pro Jahr, ebenfalls befristet auf sieben Jahre.
Die indirekte Presseförderung gilt als wichtiger Bestandteil der Medienpolitik des Bundes. Sie soll dazu beitragen, die publizistische Vielfalt zu sichern und insbesondere in weniger dicht besiedelten Regionen den Zugang zu unabhängigen Informationen zu gewährleisten.
Mit der Erhöhung auf 40 Millionen Franken reagiert der Bundesrat auf die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen vieler lokaler Verlage. Der Schritt wird in der Branche als positives Signal gewertet – auch wenn die strukturellen Probleme der Printmedien damit nicht gelöst sind.
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Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Kurt Fluri (FDP, SO) zielt darauf ab, die Beteiligung unabhängiger Produktionsfirmen am audiovisuellen Markt zu stärken. Konkret soll das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) so ergänzt werden, dass die SRG verpflichtet wird, bei der Vergabe von Produktionsaufträgen bestimmte Mindestanteile an unabhängige Anbieter zu berücksichtigen, wie der Bundesrat heute offiziell online bekanntgab.
Bereits heute ist die SRG in ihrer Konzession dazu angehalten, mit der unabhängigen Branche zusammenzuarbeiten und einen «angemessenen Anteil» von Aufträgen zu vergeben. Die aktuelle Vereinbarung zwischen SRG und der audiovisuellen Industrie stammt aus dem Jahr 2022 und gilt bis Ende 2026. Neu sollen diese Grundsätze auf Gesetzesstufe verankert werden – mit der Möglichkeit, konkrete Vergabequoten direkt in der Konzession festzuschreiben.
Der Bundesrat sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu mehr Planungssicherheit und Transparenz: «Die Vorlage stärkt eine Branche, die für hochwertige audiovisuelle Produktionen in der Schweiz zentral ist», heisst es in der Stellungnahme. Zugleich fügt sich die Anpassung in die bereits eingeschlagene Strategie ein, der SRG im Unterhaltungs- und Sportbereich Grenzen zu setzen und privaten Anbietern mehr Spielraum zu lassen.
Eine Ausweitung der Regelung – etwa auf wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder programmliche Verpflichtungen – lehnt der Bundesrat jedoch ab. Er unterstützt die Fassung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) und beantragt dem Parlament, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
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Die Lia Rumantscha steht vor einer Führungsänderung: Gianna Luzio, bisherige Co-Präsidentin der Organisation, hat ihren sofortigen Rücktritt bekannt gegeben. Der Grund für diesen Schritt ist ihre Wahl zur neuen Direktorin des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM).
Die Suprastanza (der Vorstand) der Lia Rumantscha hat auf diese Entwicklung reagiert und ihre vollste Unterstützung für die verbleibende Co-Präsidentin Urezza Famos ausgesprochen. Famos wird die Organisation bis zur geplanten Ergänzungswahl im kommenden Jahr alleine führen.
In ihrer Mitteilung drückt die Suprastanza ihre Gratulation an Gianna Luzio für ihre neue berufliche Herausforderung aus und dankt ihr gleichzeitig für ihr grosses Engagement sowie ihre Verdienste für die rätoromanische Sprache und Kultur während ihrer Amtszeit.
Die Lia Rumantscha als zentrale Organisation für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen Sprache und Kultur wird den Übergangsprozess unter der Führung von Urezza Famos gestalten. Für weitere Auskünfte steht Andreas Gabriel, Vicesecretari general und Leiter Affars publics der Lia Rumantscha, zur Verfügung.
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