Bundesgericht: Ehrverletzungsklage von Genfer Kunstmäzen noch nicht vom Tisch
Die Genfer Staatsanwaltschaft hätte im Fall der Ehrverletzungsklage des Genfer Mäzens Jean Claude Gandur gegen einen Journalisten des Journals Le Courrier eine Untersuchung eröffnen müssen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Stattdessen hatte die Staatsanwaltschaft einen Nichteintretens-Entscheid gefällt. Damit hat sie jedoch Bundesrecht verletzt, weil weitere Abklärungen notwendig waren, für die eine Untersuchung eröffnet werden muss. Die Ehrverletzungsklage steht im Zusammenhang mit dem im Februar vergangenen Jahres an der Urne abgelehnten Ausbau- und Sanierungsprojekt des Museums für Kunst und Geschichte in Genf. Le Courrier hatte vorgängig einen Artikel über Jean Claude Gandur publiziert, der das Vorhaben mit bis zu 40 Millionen Franken unterstützten wollte.
Der verklagte Journalist hatte ein Portrait über den Werdegang des Milliardärs veröffentlicht, der sein Geld im Ölhandel gemacht hatte. Dabei wurden auch Fragen zu Korruption im Zusammenhang mit diesen Geschäften in den Raum gestellt. Als Quellen benutzte der Journalist unter anderem Berichte anerkannter Nichtregierungsorganisationen und der UNO, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht.
Die Lausanner Richter haben den Fall nun ans Genfer Kantonsgericht zurückgewiesen, das einen neuen Entscheid fällen muss. (SDA)
