Lauterkeitskommission klärt erstmals Fall mit Anhörung
Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat erstmals zwei Streitparteien zu einer persönlichen Anhörung eingeladen. Dabei ging es um die Werbung für ein Hybrid-Fahrzeug.

Das Fahrzeug wurde mit dem Slogan «Braucht keine Steckdose und fährt trotzdem elektrisch» beworben, was eine Einsprache nach sich zog. Die zuständige Kammer sei der Ansicht gewesen, dass der Durchschnittsadressat aufgrund dieses Werbeslogans erwarte, dass ein Elektrofahrzeug in etwa die gleiche Reichweite erziele wie ein Hybridauto, teilte die SLK am Mittwoch mit.
Weil dies anhand der eingereichten technischen Unterlagen nicht klar ersichtlich gewesen sei, habe die SLK die beiden Parteien ausnahmsweise zu einer Anhörung eingeladen und ihnen die Möglichkeit gegeben, auf ergänzende Fragen der Kammermitglieder zu antworten. Die Beschwerdegegnerin konnte im direkten Gespräch den Sachverhalt soweit erläutern, dass die SLK die Werbung als zulässig erachtete und die Beschwerde abwies.
Von den insgesamt 37 Beschwerden hiessen die drei Kammern inklusive Plenum im ersten Halbjahr 2017 16 gut. Sie wiesen 12 ab. Drei Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen, teilweise abgewiesen. Auf drei Beschwerden wurde nicht eingetreten, und drei weitere wurden nicht angenommen. Die SLK beurteilte drei Sanktionsbegehren und sechs Rekurse und wies sie allesamt ab.
Zudem setzte die SLK neue «Stopp-Werbung»-Richtlinien in Kraft. Auslöser war eine Beschwerde gegen eine unerwünschte Werbesendung. Dabei stellte sich heraus, dass die bestehenden Richtlinien der SLK, der Post und des Schweizerischen Dialogmarkmarketing Verbandes diesbezüglich zu wenig klar waren. (SDA)
