Strassburg weist Schawinskis Beschwerde zurück

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Roger Schawinskis Beschwerde um die Vergabe von Konzessionen als unzulässig erklärt. Der Radiopionier ist frustriert.

Im Sommer 2014 hat Roger Schawinski eine Beschwerde in Strassburg eingereicht, weil er das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Radiokonzessionen «zynisch, nicht nachvollziehbar» und «damit inakzeptabel» fand (Werbewoche.ch berichtete). Im langwierigen Streit um Radiokonzessionen wollten Schawinski und seine Partner eigenen Angaben zufolge die Medienmonopole in Graubünden und im Aargau knacken. Beschwerde eingelegt wurde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Radiokonzessionen für Radio Südostschweiz (ehemals Radio Grischa) und Radio Argovia. Das Gericht ging darauf gar nicht erst ein, mit der Begründung, dass Schawinski mit der Übernahme von Radio 105 Anfang 2014 nun zwei Konzessionen besitze und für die verlangten Konzessionen ohnehin nicht mehr in Frage gekommen wäre. Mehr als zwei pro Eigentümer nicht erlaubt.

Wie die NZZ am Sonntag in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt, wurde die in Strassburg eingereichte Beschwerde bereits im April als unzulässig zurückgewiesen. Weitere Auskünfte und weiterer Schriftverkehr sind Schawinski verwehrt – im Schreiben steht lediglich, dass die Beschwerdeakte ein Jahr nach Datum der Entscheidung vernichtet werde.

Schawinski schliesst daraus, dass eine Beurteilung der Rechtslage überhaupt nicht stattgefunden habe. Das lasse ihn ziemlich frustriert zurück, denn es ginge um einen «zentralen Aspekt unserer immer stärker monopolisierten Medienlandschaft», wird der Radio-1-Besitzer in der NZZ am Sonntag zitiert. Peter Wanner, AZ-Medien-Verleger und Radio-Arvogia-Besitzer, zeigt sich wenig überrascht – für ihn sei von vornherein klar gewesen, dass der EGMR nicht auf die Beschwerde eintreten werde. Schawinski habe den Schritt doch vor allem für die Galerie gemacht.

Schawinski könnte sich als letzte Möglichkeit noch beim Bundesamt für Kommunikation beschweren, doch darauf wird er verzichten – der «case» sei «closed», wie er gegenüber der Zeitung verrät. (NZZaS/hae)

Bild: SRF

 

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