Bundesgericht: PostCom muss Übernahme von Livesystems prüfen
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Eidgenössische Postkommission PostCom prüfen muss, ob die Übernahme der Aussenwerbefirma Livesystems AG durch die Schweizerische Post im Jahr 2021 mit dem gesetzlich zulässigen Unternehmenszweck der Post vereinbar war. Gleichzeitig bestätigte das Gericht die Parteistellung direkt betroffener Konkurrentinnen im Verfahren.

Die Übernahme der Livesystems AG durch die Schweizerische Post beschäftigt die Schweizer Behörden und Gerichte seit mehreren Jahren. Nun hat das Bundesgericht die Zuständigkeit der PostCom für die Prüfung der Übernahme bestätigt. Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien am 28. August 2026 eröffnet.
Konkret muss die PostCom prüfen, ob die Übernahme von Livesystems im Jahr 2021 im Rahmen des gesetzlich zulässigen Unternehmenszwecks der Schweizerischen Post nach Art. 3 des Postorganisationsgesetzes (POG) erfolgt ist.
Das Bundesgericht bestätigte zudem, dass direkt betroffene Konkurrentinnen im entsprechenden PostCom-Verfahren Parteistellung haben. Damit kann auch die Goldbach Neo OOH AG ihre Interessen im Verfahren geltend machen.
Verfahren dauert seit 2021
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Übernahme der Livesystems AG, die im Bereich der digitalen Aussenwerbung tätig ist, durch die Schweizerische Post im Jahr 2021. In der Folge erhob die Goldbach Neo OOH AG eine Aufsichtsbeschwerde bei der PostCom. Die Kommission trat 2022 nicht auf die Beschwerde ein.
Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde 2024 gut und wies die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die PostCom zurück. Die Schweizerische Post zog den Entscheid anschliessend ans Bundesgericht weiter.
Mit Urteilen vom 26. Mai 2026 wies das Bundesgericht die Beschwerden der Post ab. Die entsprechenden Urteile tragen die Geschäftsnummern 2C_8/2025 und 2C_9/2025. Mit der nun erfolgten schriftlichen Eröffnung der Urteilsbegründung ist der Entscheid den Parteien vollständig zugänglich.
AWS erwartet rasche Prüfung durch PostCom
Der Branchenverband AWS Aussenwerbung Schweiz begrüsst den Entscheid. Der Verband vertritt unter anderem die Interessen der Goldbach Neo OOH AG und sieht in dem Urteil eine Klärung der bisher umstrittenen Zuständigkeit der PostCom.
Markus Ehrle, Präsident von AWS Aussenwerbung Schweiz, fordert eine rasche Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids: «Die Post kann sich der längst überfälligen Kontrolle nicht länger mit endlosen, fruchtlosen Einsprachen und Rekursen entziehen.»
Aus Sicht des Verbands sollte die PostCom nun zeitnah prüfen, ob die Übernahme von Livesystems mit dem gesetzlichen Zweck der Post vereinbar ist. Gleichzeitig fordert AWS, dass die Post ihre Aktivitäten in wettbewerbsintensiven Bereichen wie der Aussenwerbung drosselt und auf eine Quersubventionierung solcher Aktivitäten verzichtet.
Entscheid fällt in laufende Gesetzesrevision
Der Bundesgerichtsentscheid fällt in eine laufende Revision der Postgesetzgebung. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Postgesetzes (PG) und des Postorganisationsgesetzes (POG) eröffnet. Die Vernehmlassung läuft bis zum 15. Oktober 2026.
Dabei geht es unter anderem um die künftige Ausgestaltung des Tätigkeitsbereichs der Schweizerischen Post. AWS Aussenwerbung Schweiz kündigt an, die Erkenntnisse aus dem Bundesgerichtsentscheid in die laufenden Gesetzgebungsarbeiten einzubringen.
Parallel befasst sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) mit der parlamentarischen Initiative Grossen (23.462), die einen weitergehenden Rechtsschutz für betroffene Unternehmen vorsieht.
Chronologie
- 2021: Die Schweizerische Post übernimmt die Livesystems AG, die im Bereich der digitalen Aussenwerbung tätig ist.
- 2021/2022: Die Goldbach Neo OOH AG erhebt Aufsichtsbeschwerde bei der PostCom. Die PostCom tritt 2022 nicht darauf ein.
- 2024: Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde gut und weist die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die PostCom zurück.
- 2025: Die Schweizerische Post zieht den Entscheid ans Bundesgericht weiter.
- 26. Mai 2026: Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Post ab und bestätigt die Zuständigkeit der PostCom sowie die Parteistellung der betroffenen Konkurrentinnen.
- 24. Juni bis 15. Oktober 2026: Vernehmlassung des Bundesrats zur Teilrevision von Postgesetz und Postorganisationsgesetz.
- 28. August 2026: Die schriftliche Urteilsbegründung wird den Parteien eröffnet.
